Land über Afrikanische Schweinepest
EU‑Entscheidung steht bevor: Hessen beantragt Rückstufung von ASP‑Gebieten
Foto: HMLU
24.04.2026 / REGION -
Seit Juni 2024 arbeitet das Land Hessen gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen intensiv daran, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen. Nach der erfolgreichen regionalen Begrenzung der Tierseuche – unter anderem durch feste Schutzzäune, systematische Kadaversuche und eine deutliche Reduktion des Wildschweinbestands – beginnt nun die nächste Phase der Bekämpfungsstrategie.
Als nächstes Etappenziel strebt Hessen die Teilrückstufung der Sperrzonen in Südhessen an. Damit soll der Weg für weitere Lockerungen und eine schrittweise Normalisierung in den betroffenen Regionen vorbereitet werden.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) informierte hierzu im Rahmen von zwei weiteren Dialogveranstaltungen in Pfungstadt und Kiedrich gemeinsam mit den beteiligten Landkreisen zum aktuellen Stand. "Auch wenn positive ASP-Fälle in der Region immer seltener werden: Hessen befindet sich weiterhin aktiv in der Seuchenbekämpfung. Die ASP-Maßnahmen müssen konsequent fortgeführt werden. Und auch Bürgerinnen und Bürger können weiter mithelfen, indem sie die Tore der Zäune schließen", erklärte Staatssekretär Michael Ruhl, Leiter des ASP-Führungsstabes im HMLU. Ruhl führte weiter aus: "Wir betreiben einen großen Aufwand gemeinsam mit Jägern, Landwirtschaft und Schweinehaltern. Um die Tilgung zu erreichen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, müssen alle mitwirken und ihren Beitrag leisten."
Zahlreiche Grundvoraussetzungen für die Rückstufung
Staatssekretär Ruhl hob dabei besonders die von der EU festgelegten Kriterien hervor, die für eine Rückstufung einzelner Flächen erfüllt sein müssen. Demnach darf mindestens zwölf Monate lang kein Wildschwein neu an ASP verenden. Nachweislich muss die Seuche im Wildbestand getilgt sein, bestätigt durch kontinuierliche Suchen nach Fallwild (unter anderem mit Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen), dokumentierte Abschusszahlen und nur sehr wenige lebende Wildschweine. Auch zur Prävention und zu Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen muss berichtet werden. Nur wenn alle diese Voraussetzungen nachgewiesen erfüllt wurden, kann eine Teilrückstufung erfolgen.In der aktuellen Phase kann jeder neue Fall die Seuchenfreiheit erheblich ausbremsen, denn: Kommt es zu einem erneuten Ausbruch der ASP, sind Gebiete in einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern vorerst von einer Rückstufung ausgeschlossen. Es müssen dann erneut zwölf Monate ohne neue ASP-Fälle dort vergehen, ehe eine Rückstufung beantragt werden kann.
Erster Teilrückstufungsantrag eingereicht
Bereits am 31. März wurde der länderübergreifend abgestimmte Antrag auf Teilrückstufung für das Kerngebiet "Beta" und Gebiete nördlich der Weißen Zone des gesamten Ausbruchsgeschehens an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt. Hessen strebt damit an, genau dieses nordwestliche Gebiet herabzustufen. Der Antrag wurde am 2. April an die Europäische Kommission weitergeleitet, die ihn am 20. April akzeptiert hat. Nun müssen in den kommenden Tagen die EU-Mitgliedsstaaten über das Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF, über die Rückstufung entscheiden. Bei einem positiven Ergebnis könnten Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt als frei von ASP ausgewiesen werden. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, das sieht auch das Bundesministerium so. Jetzt hoffen wir auch auf eine positive Rückmeldung von der EU", betonte Ruhl.Erneut richtete der Staatssekretär einen Appell an die Jägerschaft, die die Schwarzwildpopulation insbesondere in den sogenannten "Weißen Zonen" bereits drastisch reduzieren konnte, deren Mithilfe aber weiter vonnöten ist. Eine Weiße Zone ist ein durch zwei feste Zäune begrenzter Sicherheitskorridor um das Kerngebiet, in dem Schwarzwild konsequent auf null reduziert wird. "Nur eine vollständig wildschweinfrei gehaltene Pufferzone kann mögliche Infektionsketten effektiv unterbrechen", so Ruhl. Zugleich dankte er ausdrücklich den privaten Jägerinnen und Jägern, deren Engagement einen unmittelbaren Beitrag zum Seuchenschutz leistet.
Staatssekretär Ruhl betonte: "Es geht darum, wirtschaftlichen Schaden von der Region abzuwenden. Dafür brauchen wir Besonnenheit und die Mithilfe aller Beteiligten." (mis/pm) +++
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