Vom Typ A400M

Zwei Bundeswehr-Transportflugzeuge im Tiefflug - Luftfahrtamt gibt Entwarnung

Gleich zwei große Militärtransporter haben am Mittwochabend für Aufsehen über Fulda gesorgt.
Leserbild: Privat

17.04.2026 / FULDA - Gleich zwei große Militärtransporter haben am Mittwochabend für Aufsehen über Fulda gesorgt. Gegen 19:09 Uhr flogen zwei Transportflugzeuge vom Typ A400M in vergleichsweise geringer Höhe westlich an Fulda-Neuenberg vorbei - gut sichtbar und laut genug, um zahlreiche Blicke auf sich zu ziehen.



Ein aufmerksamer OSTHESSEN|NEWS-Leser beobachtete die Maschinen und wandte sich umgehend an die Redaktion: "Soeben sind zwei große Militärflugzeuge mit nicht mal einem Kilometer Höhe über den Westen von Fulda geflogen. Wisst ihr da mehr?", schrieb er - und schickte dazu eigene Fotos sowie eine Aufzeichnung von Flightradar24.

Wir haben beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nachgehakt - und erhielten bereits am nächsten Morgen eine ausführliche Antwort.

Trainingsflug von Wunstorf nach Neuburg

Laut einem Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr handelte es sich um zwei Maschinen des Lufttransportgeschwaders 62 aus Wunstorf. Die Flugzeuge befanden sich auf einem normalen Trainingsflug: von Wunstorf über eine Zwischenlandung in Zweibrücken weiter nach Neuburg an der Donau. Der Flugweg führte dabei um 19:09 Uhr in einer Höhe von 1.656 Fuß - umgerechnet rund 505 Meter über Grund - mit einer Geschwindigkeit von 283 Knoten (circa 524 km/h) westlich an Fulda-Neuenberg vorbei.

Alles im gesetzlichen Rahmen

Der Sprecher betonte, dass der Flug vollständig den geltenden flugbetrieblichen Bestimmungen entsprach. Die vorgeschriebene Mindesthöhe für Transportflugzeuge über unbebautem Gebiet beträgt 500 Fuß (circa 150 Meter) über Grund - die beiden A400M flogen mit rund 505 Metern also deutlich darüber. Für Überflüge über Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt eine erhöhte Mindesthöhe von 2.000 Fuß (circa 600 Meter). Da Fulda diese Einwohnerzahl nicht erreicht, war die gewählte Flughöhe auch in dieser Hinsicht regelkonform.

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und nicht an feste Streckenführungen gebunden, so der Sprecher weiter. Ziel sei eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flugbewegungen über den gesamten Luftraum. Faktoren wie Wetterlage sowie die Verfügbarkeit von Personal und Material beeinflussen die konkrete Routenplanung - eine verlässliche Aussage über die künftige Häufigkeit solcher Überflüge sei daher nicht möglich.

Simulatoren reichen nicht aus

Das Luftfahrtamt wies zudem darauf hin, dass ein Großteil der fliegerischen Ausbildung zwar bereits ressourcen- und umweltschonend in Simulatoren stattfinde. Einsätze in einem realen Umfeld seien jedoch weiterhin unumgänglich, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen.

Bürgerinnen und Bürger, die künftig ähnliche Beobachtungen machen, können sich direkt an das Bürgertelefon des Luftfahrtamtes der Bundeswehr wenden. Informationen dazu finden sich unter bundeswehr.de. (mmb) +++


Symbolbild: Wikimedia Commons / Julian Herzog

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