Endlich gilt das Verkaufverbot!

Lachgas ist kein Partygag, sondern eine gefährliche Droge

Ein Lachgasbehälter - kein Partygag, sondern eine gefährliche Droge!
picture alliance/dpa | David Hammersen

14.04.2026 / REGION - Lachgas gilt in der öffentlichen Wahrnehmung häufig noch immer als harmlose Substanz. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem vermeintlich ungefährlichen "Partygag" jedoch eine ernstzunehmende Droge mit erheblichen gesundheitlichen Risiken. Insbesondere für Kinder und Jugendliche kann die Gefahr der Droge groß sein. Gerade in dieser Altersgruppe hat sich Lachgas in den vergangenen Jahren zunehmend als Mittel zur Erzeugung eines kurzfristigen Rauschzustands etabliert. Begünstigt wurde diese Entwicklung vor allem durch die bislang einfache Verfügbarkeit über Lebensmittelgeschäfte und den Onlinehandel.



Seit Sonntag gilt nun ein gesetzliches Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Mit dieser Entscheidung folgt die Bundesregierung dem Beispiel mehrerer anderer Länder, die bereits früher entsprechende Restriktionen eingeführt haben. Das Verbot war über Jahre hinweg Gegenstand politischer Diskussionen und erscheint angesichts der aktuellen Entwicklung nicht nur sinnvoll, sondern längst überfällig.

Konsumiert wird Lachgas in der Regel durch Inhalation. Häufig wird es in Luftballons gefüllt und anschließend eingeatmet. Die Wirkung tritt schnell ein und äußert sich in einem kurzen, aber intensiven Rauschzustand, der mit Euphorie, Entspannung und veränderter Wahrnehmung einhergehen kann. Gerade diese kurzfristige und scheinbar kontrollierbare Wirkung trägt zur Attraktivität der Substanz bei, insbesondere im Partykontext. Doch genau hier liegt die Gefahr: Die vermeintliche Harmlosigkeit täuscht über die erheblichen Risiken hinweg.

Akute und langfristige Gesundheitsgefahren

Bereits beim einmaligen Konsum kann Lachgas schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen. Dazu zählen Bewusstlosigkeit, epileptische Anfälle und in schwerwiegenden Fällen Atemlähmungen. Ursache ist die direkte Wirkung der Substanz auf das zentrale Nervensystem. Besonders gefährlich wird der Konsum im Mischgebrauch mit Alkohol oder anderen Drogen, da sich die jeweiligen Effekte gegenseitig verstärken können.

Auch langfristig sind die gesundheitlichen Folgen keineswegs zu unterschätzen. Regelmäßiger Konsum kann zu einem Mangel an Vitamin B12 führen, da Lachgas die Verwertung dieses Vitamins im Körper beeinträchtigt. In der Folge drohen neurologische Schäden bis hin zu irreversiblen Hirnschädigungen.

Das nun in Kraft getretene Verbot stellt daher einen wichtigen Schritt zum Schutz junger Menschen dar. Neben dem Verkaufsverbot an Minderjährige wurden auch der Vertrieb über Automaten sowie der Onlinehandel stärker reguliert. Ziel ist es, den Zugang zur Substanz deutlich zu erschweren und so den Konsum einzudämmen.

Allerdings bleibt die konsequente Umsetzung entscheidend. Kritisch zu betrachten ist, dass sich die Einführung des Gesetzes, ursprünglich bereits unter dem damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßen, durch politische Querelen, unter anderem im Zuge des Endes der sogenannten Ampel-Koalition, hinausgezögert hat.

Das Verbot von Lachgas für Minderjährige ist ein längst notwendiger Schritt, um einer wachsenden gesundheitlichen Gefahr zu begegnen. Dennoch kann es nur ein Teil der Lösung sein. Aufklärung über die Risiken sowie präventive Maßnahmen bleiben essenziell, um insbesondere Jugendliche für die Gefahren dieser unterschätzten Droge zu sensibilisieren. (Adrian Böhm) +++

Die Experten vom DRK haben schon lange intensiv vor den gesundheitlichen Gefahren gewarnt

Lachgas ist mitnichten eine harmlose Partydroge

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