Tödlicher E-Bike-Unfall bei Hofbieber: Autofahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt
Bei dem tragischen Unfall kam eine Fahrradfahrerin ums Leben.
Fotos: Henrik Schmitt/ ON Archiv
14.04.2026 / FULDA -Es ist tragisch: Bei einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße L3330 zwischen den Ortsteilen Langenbieber und Schackau (Gemeinde Hofbieber im Kreis Fulda) wurde am 13. September 2023 eine 68-jährige E-Bike-Fahrerin von einem Pkw erfasst und tödlich verletzt. Am Montag stand der damals 27-jährige Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Fulda.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Tod der Frau fahrlässig dadurch verursacht zu haben, dass er ihr mit seinem Pkw die Vorfahrt nahm und es in der Folge zu einem Verkehrsunfall kam. Hier wurde die 68-Jährige so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag.
Die Frau fuhr im September 2023 auf der vorfahrtsberechtigten Landstraße von Schackau kommend in Richtung Langenbieber. Zeitgleich überquerte der damals 27-Jährige mit seinem Pkw die L 3330 von der Fohlenweide kommend in Richtung der K25 in Fahrtrichtung Bieberstein die Kreuzung. Hier kam es dann zur folgenschweren Kollision mit der Radfahrerin. Sie stürzte und kam auf der Fahrbahn zum Liegen.
Am Montag stand nun der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Laut der Anklage von Staatsanwältin Jessica Maier sei der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte am Stoppschild vor der Kreuzung angehalten hätte. Verteidiger Rudolf Karras verlas dessen Erklärung. Demnach sei der Unfall noch heute eine schwere Belastung für den Angeklagten. Er habe sich zwar nach links und rechts orientiert, sei aber nicht mit dem Auto am Stoppschild angehalten, da er der vollen Überzeugung war, dass die Straße frei war.
"Ich kann es leider nicht rückgängig machen"
Vernommen wurde auch eine Polizistin, die den Unfall damals aufnahm. Sie versicherte, dass der 27-Jährige einen Alkoholwert von 0,0 Promille aufwies. Auch ein Sachverständiger kam am Montag zu Wort. Er verdeutlichte die Wucht des Aufpralls: Das Fahrrad wurde in zwei Teile gerissen. Seinem Gutachten zufolge hatte der Pkw bei der Kollision eine Geschwindigkeit von 20–30 km/h und das Fahrrad eine Geschwindigkeit von 20–27 km/h. Auch er bestätigt, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Angeklagte die Fahrradfahrerin wahrgenommen hätte. Diese wiederum hatte keine Chance, dem Auto auszuweichen. Die Sicht des Autofahrers könnte allerdings möglicherweise durch die A-Säule des Pkw leicht verdeckt gewesen sein.
Staatsanwältin Jessica Maier plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem auf eine Spende von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und den Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Verteidiger Rudolf Karras hielt eine Geldstrafe für angemessen. "Es tut mir so leid, was da passiert ist, aber ich kann es leider nicht rückgängig machen", sagte der Angeklagte traurig.
Letztendlich sprach Richterin Anna Häfner den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Außerdem muss er 1.000 Euro spenden. Sie begründete dies damit, dass der Mann Reue zeigte, ein Geständnis ablegte und eine gute Sozialprognose hat. Seine Fahrerlaubnis kann er auch deshalb behalten. (Moritz Pappert) +++