CDU hält an Tradition fest
Tanzverbot an Karfreitag in der Kritik - FDP: "Das ist nicht mehr zeitgemäß"
Symbolbild: Pixabay
04.04.2026 / REGION -
Ostern ist für den christlichen Glauben das wichtigste und höchste Fest. Deshalb schreibt das Hessische Feiertagsgesetz vor, dass öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag und Karsamstag ab 0 Uhr verboten sind. Damit gilt das Hessische Gesetz als eines der strengsten in diesem Bereich. Andere Bundesländer haben hier schon gelockert. Das sorgt in Hessen für Kritik. Besonders bei der FDP - denn die will das Gesetz modernisieren.
Laut dem Gesetz gilt: "Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr an sowie am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an verboten. Das Tanzverbot gilt auch am Gründonnerstag von 4 Uhr an und am Heiligabend von 17 Uhr an."
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat mit Blick auf das bevorstehende Osterwochenende seine Forderung nach einer Modernisierung des hessischen Feiertagsgesetzes bekräftigt. Er macht deutlich: "Das ist nicht mehr zeitgemäß."
Vorschlag für ein moderneres Feiertagsgesetz
Die Freien Demokraten haben daher einen Vorschlag für ein moderneres Feiertagsgesetz vorgelegt, der derzeit in den Gremien des Hessischen Landtags beraten wird. Der Entwurf sieht vor, den Karfreitag auf eine Stufe mit den anderen sogenannten stillen Feiertagen – Volkstrauertag und Totensonntag – zu stellen. Dann müsste mit öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht mehr um 0 Uhr, sondern erst um 4 Uhr Schluss sein. Darüber hinaus wollen die Freien Demokraten das Tanzverbot abschaffen, das noch immer zwischen 4 und 12 Uhr an Sonn- und allen anderen Feiertagen besteht.Naas erklärt: "Das hessische Feiertagesgesetz ist im Vergleich der Bundesländer sehr restriktiv. Kein Wunder, denn es wurde zuletzt 1971 geändert. Die Regelungen passen aber nicht mehr zur Realität, viele Verbote sind aus der Zeit gefallen. Der Gesetzgeber darf nicht länger ignorieren, dass sich die Welt weitergedreht hat und die Lebensentwürfe der Bürgerinnen und Bürger vielfältiger geworden sind. Ein liberaleres Feiertagsgesetz gibt den Menschen mehr Freiheit und stärkt die Clubszene als Baustein lebendiger und attraktiver Städte."
Hering: "Regelung weiterhin vertretbar"
Der Fuldaer Landtagsabgeordnete Thomas Hering (CDU) erklärt dazu gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Die Debatte darüber hatte mit Verkürzung der Sperrzeit Fahrt aufgenommen, was mit Blick auf Ausgehverhalten und Vergnügungsindustrie zunächst nachvollziehbar ist. Auch der Rückgang kirchlicher Bindungen mit geringerer Verinnerlichung christlicher Glaubensinhalte und Traditionen könnte vordergründig Anhaltspunkte für eine Aufweichung religiös generierter Regelungen bieten. Wenn ich jetzt die Bedeutung und das Bekenntnis zu unseren Wurzeln und der von mir beschriebenen Prägungen ins Verhältnis dazu setze, das Tanzen nach einer langen Nacht um vier Uhr morgens zu beenden, halte ich die bisherige Regelung weiterhin für vertretbar und beim besten Willen auch für ertragbar."Hering sieht besonders für Fulda eine besondere "Prägung und ein besonderes Bewusstsein für diese stillen Feiertage". Und er macht abschließend deutlich: "Dennoch sehe ich deren Bedeutung für die gesamte Republik, um nicht zu sagen für den europäischen Kulturkreis. Bei der immer wieder beklagten Schnelllebigkeit der heutigen Zeit, Forderungen nach Entschleunigung mit Rücksichtnahme gerade auf die heranwachsenden und oft überforderten Seelen unserer jungen Menschen halte ich die bestehenden Regelungen für einen willkommenden Anlass, über Symbolik hinaus bewusst ein Innehalten zu fördern."
Foto: FDP Hessen
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