Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von drei Windenergieanlagen

Das Regierungspräsidium Kassel (RP) hat den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Vorranggebiet HEF 54 in der Gemarkung Wehrda (Windpark Dörnerbusch) im Landkreis Hersfeld‑Rotenburg genehmigt.
Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

02.04.2026 / HAUNETAL - Das Regierungspräsidium Kassel (RP) hat den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Vorranggebiet HEF 54 in der Gemarkung Wehrda (Windpark Dörnerbusch) im Landkreis Hersfeld‑Rotenburg genehmigt.



Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2025 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von drei WEA des Typs Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 Metern, einem Rotordurchmesser von 172 Metern, einer Gesamthöhe von 261 Metern und einer Nennleistung von 7,2 MW je Anlage. Die Genehmigungserteilung wird zeitnah im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. (mis/pm) +++

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