Rücksicht auf Natur- und Brandschutz

Tipps für das Osterfeuer: Das sollten Veranstalter beachten

Das gilt es beim Entzünden von Osterfeuern zu beachten.
Archivbilder O|N / Philipp Apel

04.04.2026 / REGION - In vielen Orten gehört das Osterfeuer fest zu den Feiertagen. Was für Menschen ein geselliges Miteinander ist, kann für Wildtiere jedoch gefährlich werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hin. Außerdem gibt es einige Regeln im Rahmen des Brandschutzes zu beachten.



In aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen finden zahlreiche Tiere Unterschlupf – darunter Vögel, Amphibien, Reptilien, Insekten und kleine Säugetiere. Gerade im Frühjahr werden solche Haufen auch als Brut- und Nistplätze genutzt. Werden sie angezündet, ohne vorher umgesetzt zu werden, können die Tiere verletzt oder getötet werden.

Tierschutz: Brennmaterial erst am Tag des Osterfeuers aufschichten

"Viele Tiere nutzen Reisig- und Holzhaufen über längere Zeit als geschützten Lebensraum. Wird das Material kurz vor dem Abbrennen nicht umgesetzt, besteht die Gefahr, dass sich noch Tiere darin befinden", erklärt Martina Schäfer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde.

Um dies zu vermeiden, sollte das Brennmaterial möglichst erst am Tag des Osterfeuers aufgeschichtet werden. Bereits länger liegende Haufen sollten vorsichtig umgeschichtet werden, damit Tiere fliehen können. Verantwortlich dafür sind die Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die jeweiligen Kommunen.

Im Idealfall können Totholzhaufen auch ganz in der Natur verbleiben, da sie wertvolle Lebensräume darstellen. Wird ein Umschichten notwendig, empfiehlt es sich, dies auf befestigten Flächen vorzunehmen. So werden empfindliche Bereiche wie Wiesen oder geschützte Biotope geschont. Zudem ist ein ausreichender Abstand von mindestens 50 Metern zu Bäumen, Hecken und Sträuchern einzuhalten.

Bußgeld bei Regelverstößen

Auch das Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Osterfeuer. "Grundsätzlich gilt: Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch Ast- und Strauchschnitt verwendet werden", betont Dr. Johannes Bachmann, Dezernatsleiter für kommunale Abfallwirtschaft im Regierungspräsidium (RP) Gießen. Die Veranstalter seien dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Dann wird der alte Brauch schnell zu einem teuren Vergnügen", gibt Bachmann zu bedenken.

Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen diese auch nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme. "Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle, sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt", betont Bachmann.

Auch Brandschutz beachten

Neben dem Schutz der Tierwelt spielt auch der Brandschutz bei den Osterfeuern eine wichtige Rolle. "Offene Feuer sollten stets so angelegt werden, dass keine Gefahr für Menschen, Gebäude oder die Umgebung entsteht", betont Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger. Feuerstellen sollten jederzeit beaufsichtigt und ausreichend Löschmittel bereitgehalten werden. Nach dem Abbrennen ist sicherzustellen, dass die Glut vollständig erloschen ist. (ems/pm) +++

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