Behörden gegen Kritiker
A49 und Dannenröder Forst: Vorwürfe zu Schadstoffen sorgen für neuen Konflikt
Archivfotos: O|N / Henrik Schmitt / Luisa Diegel
25.03.2026 / HOMBERG (OHM) -
Die A49 und der Dannenröder Forst (Vogelsbergkreis) stehen erneut im Fokus: Kurz vor einer wichtigen Gerichtsverhandlung prallen die Positionen von Behörden und Kritikern deutlich aufeinander. Im Zentrum steht die Frage, ob beim Bau der Autobahn Vorschriften zum Trinkwasserschutz eingehalten wurden - oder ob belasteter Boden in sensiblen Gebieten verbaut wurde.
Der Ausbau der A49 durch den Dannenröder Forst zählt zu den umstrittensten Infrastrukturprojekten in Hessen und wurde von jahrelangen Protesten sowie Waldbesetzungen begleitet. Das letzte Teilstück zwischen Stadtallendorf und dem Ohmtal-Dreieck (A5) ist nach Rodungen und Bauarbeiten im März 2025 für den Verkehr freigegeben worden.
Regierungspräsidium sieht kein Grund zur Sorge
Aus Sicht des Regierungspräsidiums Gießen sind die Vorwürfe unbegründet. Die Behörde verweist darauf, dass alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt worden seien. "Nach Ansicht des Regierungspräsidiums Gießen wurden beim Bau der A49 die gebotenen Maßnahmen und geltenden Vorgaben, insbesondere auch im Hinblick auf den Trinkwasserschutz, umgesetzt", erklärt Thorsten Haas, stellvertretender Pressesprecher. Zudem gebe es bislang keine Hinweise auf gegenteilige Erkenntnisse. Zweifel an ausreichender Beprobung des Materials
Ganz anders sehen das die Kritiker, die sich auf der Plattform "danni-lebt.de" äußern. Sie verweisen auf eine Klage, die sich mit der Verlagerung von Boden aus dem ehemaligen WASAG-Gelände beschäftigt. Dieser sei teilweise mit Schadstoffen belastet gewesen und dennoch im Bereich der A49 - teils sogar in sensiblen Wasserschutzzonen - eingebracht worden. Nach Darstellung der Kritiker habe es klare Hinweise auf Fremdbestandteile und Schadstoffbelastungen gegeben.Regierungspräsidium äußert sich zurückhaltend
Das Regierungspräsidium hält sich mit weiteren Details derzeit zurück und verweist auf das laufende Verfahren. "Bitte haben Sie Verständnis, dass weitergehende Angaben oder Details im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende mündliche Verhandlung nicht mitgeteilt werden", so Haas gegenüber OSTHESSEN|NEWS.Damit bleibt die endgültige Bewertung zunächst offen. Klar ist jedoch: Die Auseinandersetzung um den Dannenröder Forst ist noch längst nicht abgeschlossen - und wird nun erneut vor Gericht weitergeführt. (Constantin von Butler) +++