An sechs Enkelkindern vergangen
Revision: Verurteilter Sexualstraftäter wehrt sich erneut gegen das Urteil
Fotos: ci
09.03.2026 / FULDA -
Ein bereits 2023 vom Landgericht Fulda zu fünfeinhalb Jahren verurteilter Sexualstraftäter hat erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt. Und das bereits zum zweiten Mal. Am Montag verhandelte die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Dr. Bettina Stade den Fall erneut.
Vor drei Jahren war der damals 58-Jährige wegen vielfachen Kindesmissbrauchs – unter anderem von Schutzbefohlenen – zusätzlich wegen Vergewaltigung und Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Bei einer Hausdurchsuchung waren beim Angeklagten schließlich zahlreiche Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden, die vor Gericht als Beweismittel ausgewertet wurden. Von der 16-Jährigen hatte er intime Fotos an einen Bekannten verschickt und dazu geschrieben: "Die nächste Alte auf meiner Massageliege - süße 18!", obwohl er genau wusste, dass sein Opfer erst 16 Jahre alt war.
Weil der Angeklagte nicht vorbestraft war, teilgeständig und einige der Taten bereits lange zurücklagen, blieb das Gericht bei der Strafzumessung unter der Forderung der Staatsanwältin von acht Jahren Haftstrafe. Die Verteidigung hatte lediglich zwei Jahre für tat- und schuldangemessen erachtet.
Weil die Strafzumessung beim Besitz von kinderpornografischen Dateien zwischenzeitlich vom Gesetzgeber gemildert worden war, begründete der Anwalt des Angeklagten, das Urteil gegen seinen Mandanten sei deshalb zu hoch ausgefallen. Dem Argument war der BGH gefolgt und hatte den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurücküberwiesen. Doch auch bei der zweiten Verhandlung kamen die Richter zur selben Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Richterin Dr. Stade ließ am Montagvormittag zunächst den Wortlaut aller bisher ergangenen Urteile verlesen, was geraume Zeit in Anspruch nahm. Dann kam der Angeklagte zu Wort. Er begründete ausführlich, dass sein mangelhafter Gesundheitszustand ihm in der Haft sehr zu schaffen mache, er litte unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Depressionen, habe eine Autoimmunerkrankung und Diabetes. Seine Taten bereue er zwar sehr, könne sie aber nicht rückgängig machen. Er wolle mit 60 Jahren eine zweite Chance bekommen, um ein neues Leben in Freiheit beginnen zu können.
Die Plädoyers und das Urteil sind für den 30. März um 9:30 Uhr terminiert worden. (ci)+++