An sechs Enkelkindern vergangen

Revision: Verurteilter Sexualstraftäter wehrt sich erneut gegen das Urteil

Der 60-jährige Angeklagte steht zum dritten Mal vor dem Landgericht
Fotos: ci

09.03.2026 / FULDA - Ein bereits 2023 vom Landgericht Fulda zu fünfeinhalb Jahren verurteilter Sexualstraftäter hat erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt. Und das bereits zum zweiten Mal. Am Montag verhandelte die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Dr. Bettina Stade den Fall erneut.


Vor drei Jahren war der damals 58-Jährige wegen vielfachen Kindesmissbrauchs – unter anderem von Schutzbefohlenen – zusätzlich wegen Vergewaltigung und Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte, der sich während des Prozesses bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft befand, an seinen sechs leiblichen und angeheirateten weiblichen Enkelkindern sexuell vergangen, sie im Intimbereich angefasst und fotografiert hatte. Die Taten lagen teilweise schon Jahrzehnte zurück, die Opfer hatten sich lange Zeit niemandem anvertraut. Erst als er seine 16-jährige Stiefenkelin, die bei ihm zu Besuch war, zu einem "Verwöhnprogramm" mit Ganzkörpermassage überredet hatte, in dessen Folge er sie im Intimbereich fotografiert und befingert hatte, wurden seine Missbrauchstaten offenbar. Die 16-Jährige hatte sich anschließend ihrem Freund, dann auch ihrer Mutter anvertraut und schließlich Anzeige erstattet.

Bei einer Hausdurchsuchung waren beim Angeklagten schließlich zahlreiche Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden, die vor Gericht als Beweismittel ausgewertet wurden. Von der 16-Jährigen hatte er intime Fotos an einen Bekannten verschickt und dazu geschrieben: "Die nächste Alte auf meiner Massageliege - süße 18!", obwohl er genau wusste, dass sein Opfer erst 16 Jahre alt war.

Teilweise hatte der 58-Jährige die Taten eingeräumt, die durch seine Fotos bereits erwiesen waren, und damit seinen Opfern eine Aussage vor Gericht erspart. Zu seiner Rechtfertigung hatte er behauptet, die Mädchen hätten sich nicht gewehrt oder zu erkennen gegeben, dass sie es nicht wollten. Sie hätten im Gegenteil die sexualisierten Posen ganz von selbst eingenommen. Das glaubte das Gericht dem Angeklagten allerdings nicht.

Weil der Angeklagte nicht vorbestraft war, teilgeständig und einige der Taten bereits lange zurücklagen, blieb das Gericht bei der Strafzumessung unter der Forderung der Staatsanwältin von acht Jahren Haftstrafe. Die Verteidigung hatte lediglich zwei Jahre für tat- und schuldangemessen erachtet.

BGH: "Urteile 'rechtsfehlerhaft' und nicht ausreichend begründet"

Weil die Strafzumessung beim Besitz von kinderpornografischen Dateien zwischenzeitlich vom Gesetzgeber gemildert worden war, begründete der Anwalt des Angeklagten, das Urteil gegen seinen Mandanten sei deshalb zu hoch ausgefallen. Dem Argument war der BGH gefolgt und hatte den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurücküberwiesen. Doch auch bei der zweiten Verhandlung kamen die Richter zur selben Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Erneut hatte sich der inzwischen 60-Jährige dagegen gewehrt und zum zweiten Mal Revision eingelegt. Auch diesmal gab der BGH ihm recht und erklärte, die Strafzumessung der einzelnen Taten sei vom Landgericht nicht ausreichend begründet worden.

Richterin Dr. Stade ließ am Montagvormittag zunächst den Wortlaut aller bisher ergangenen Urteile verlesen, was geraume Zeit in Anspruch nahm. Dann kam der Angeklagte zu Wort. Er begründete ausführlich, dass sein mangelhafter Gesundheitszustand ihm in der Haft sehr zu schaffen mache, er litte unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Depressionen, habe eine Autoimmunerkrankung und Diabetes. Seine Taten bereue er zwar sehr, könne sie aber nicht rückgängig machen. Er wolle mit 60 Jahren eine zweite Chance bekommen, um ein neues Leben in Freiheit beginnen zu können.

Die Plädoyers und das Urteil sind für den 30. März um 9:30 Uhr terminiert worden. (ci)+++

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