POLIZEIREPORT

Callcenter-Betrüger aktuell aktiv - Polizei gibt Tipps

Der Polizeireport aus der Rhön.
Symbolbild: O|N

18.02.2026 / RHÖN (BAYERN) - Callcenter-Betrüger aktuell aktiv - Polizei gibt Tipps


GEROLZHOFEN, LKR. SCHWEINFURT. Im Laufe des letzten Tages sind sogenannte Callcenter-Betrüger aktiv gewesen und riefen bei Bürgern im Raum Gerolzhofen an. Mehrere Personen teilten der Polizei mit, dass sie die Masche frühzeitig erkennen konnten und richtig reagierten - sie legten auf.

Im Laufe des Dienstags hatten sich insgesamt zehn Bürger an die Polizei Gerolzhofen gewandt und mitgeteilt, dass sie von Betrügern angerufen worden waren. Die falschen Polizeibeamten hätten jeweils nach einem Einbruch oder einem Raub vor weiteren Taten warnen wollen. Die Angerufenen erkannten die Masche der falschen Polizeibeamten und beendeten das Telefonat. Die "echte" Polizei gibt Tipps, wie sich Bürger vor den Betrügern schützen können:

Die Präventionskampagnen des Polizeipräsidiums Unterfranken:

Bereits Ende 2020 hat das Polizeipräsidium Unterfranken die Präventionskampagne "Leg´auf!” ins Leben gerufen. Zusätzlich startete im Juli 2022 auch an unterfränkischen Schulen die Kampagne "Ich schütze Oma und Opa". Mit den Kampagnen "Ich schütze Oma und Opa" sowie "Chill mal Oma" setzt die unterfränkische Polizei nun auf die Unterstützung von Jugendlichen sowie Schülerinnen und Schülern. Diese sollen Großeltern sowie ältere Bekannte auf die Betrugsmaschen der Täter aufmerksam machen. Das Ziel dieser Kampagnen ist es, insbesondere ältere Menschen und deren Angehörigen über die Phänomene wie "Enkeltrickbetrug" und "Falsche Polizeibeamte" zu informieren, zu sensibilisieren und Verhaltenstipps zu geben.

Die wichtigsten Botschaften sind:

- "Legen Sie auf. Wählen Sie selbst die Notrufnummer 110 und fragen bei der Polizei nach einem entsprechenden Einsatz bzw. ob tatsächlich Verwandte in Not sind."
- "Die Polizei weist Sie niemals an, Geld oder Schmuck zu Hause zur Abholung bereit zu legen oder an Abholer zu übergeben."
- "Weder Polizei noch Justiz werden Sie jemals telefonisch auffordern, Geld zu überweisen!"
- "Übergeben Sie keine Geldbeträge an Fremde! Auch die Polizei holt bei Ihnen an der Haustüre keine Wertsachen ab, um sie in Verwahrung zu nehmen!"
- "Die Täter können mittels Call ID-Spoofing jede von ihnen gewünschte Rufnummer auf dem Telefondisplay anzeigen lassen - bei der echten Polizei erscheint niemals die 110 (auch nicht mit Vorwahl)!"
- "Sprechen Sie mit ihren Freunden, Nachbarn und Verwandten über das Phänomen!"

Kokain auf Faschingszug konsumiert - 20-Jährige durch Zeugin beobachtet

HOLLSTADT, OT WARGOLSHAUSEN, LKR. RHÖN-GRABFELD. Auf dem örtlichen Faschingszug konnte eine junge Frau beim Konsum von Kokain beobachtet werden. Die Polizei Mellrichstadt ermittelt nun nach einen Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Gegen 16:00 Uhr beobachtete eine unabhängige Zeugin aus ihrer Wohnung heraus, wie eine junge Frau auf dem Display ihres Handys ein weißes Pulver herrichtete und dieses im Anschluss in ihre Nase zog. Die sofort verständigten Einsatzkräfte konnten die 20-jährige Deutsche kurz nach dem Konsum antreffen. Ein Schnelltest bestätigte den Konsum von Kokain. Die junge Frau muss sich nun wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Fahrradfahrer fährt auf Pkw auf - Radler deutlich alkoholisiert


OSTHEIM VOR DER RHÖN, LKR. RHÖN-GRABFELD. Mutmaßlich auf Grund seiner erheblichen Alkoholisierung hat ein Radfahrer einen geparkten Pkw am Fahrbahnrand übersehen. Der Mann wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt.

Am Montagabend, gegen 18:50 Uhr, fuhr ein Radfahrer auf einen geparkten Pkw in der Marktstraße auf und stürzte. Eine Anwohnerin bemerkte den Unfall und eilte zu Hilfe. Nach einer kurzen Erstversorgung des 43-jährigen Deutschen durch den Rettungsdienst stellten die hinzugerufenen Beamten der Polizei Mellrichstadt deutlichen Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein freiwilliger Vortest ergab eine Wert über 1,6 Promille. Daher wurde durch die Beamten eine Blutentnahme angeordnet. Da auch Radfahrer als Verkehrsteilnehmer nicht über 1,59 Promille Alkohol im Blut haben dürfen, muss sich der Mann nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. +++

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