Verfahren zur Haftentlassung

Kühltruhe voller Menschenfleisch: Kommt der Kannibale von Rotenburg nun frei?

Der „Kannibale von Rotenburg“ hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt.
Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb | Frank May

05.02.2026 / ROTENBURG/F. - Armin Meiwes, weltweit bekannt geworden als der "Kannibale von Rotenburg", hat seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel I erneut aktiviert. Der 63-Jährige möchte die Haft verlassen, nachdem frühere Versuche 2017 und 2020 gescheitert waren. Damals lehnte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel eine vorzeitige Entlassung ab, da keine günstige Legal- und Sozialprognose vorlag.



Der Fall von Meiwes sorgte Ende 2002 weltweit für Schlagzeilen. Damals wurde er festgenommen, nachdem die Polizei bei der Durchsuchung seines Hauses in Rotenburg eine Kühltruhe mit Menschenfleisch und Blutspuren entdeckte. Meiwes hatte gestanden, sich im März 2001 mit einem Ingenieur aus Berlin im Internet verabredet zu haben, um diesen mit dessen Einverständnis zu töten und anschließend zu verspeisen.

Lebenslange Freiheitsstrafe

Das Landgericht Kassel verurteilte Meiwes 2004 zunächst zu acht Jahren Haft wegen Totschlags; der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. 2006 folgte eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Viele Jahre verbüßte Meiwes seine Haft in der sozialtherapeutischen Anstalt Kassel II, seit Juni 2018 sitzt er in der benachbarten JVA Kassel I.

Meiwes neuer Verteidiger Frank Füglein aus Bad Soden am Taunus stellte im vergangenen Jahr erneut einen Antrag auf Haftentlassung. "In der Anstalt in Wehlheiden ist in den vergangenen Jahren nichts unternommen worden, um Meiwes auf die Freiheit vorzubereiten", kritisierte Füglein im Sommer 2025 gegenüber der HNA. Zugleich räumte er ein: "Ich weiß, dass ich mir damit nicht überall Freunde machen werde."

Verfahren wieder aufgenommen

Nach Angaben von Matthias Besson, Sprecher des Landgerichts Kassel, war eine Entscheidung nach Einholung eines neuen Prognosegutachtens und eines Anhörungstermins, der im Juli 2025 stattfand, zunächst bis zum Jahresende zurückgestellt worden. Das zuvor pausierte Verfahren zur vorzeitigen Haftentlassung ist inzwischen vom heute 63-Jährigen und seiner Verteidigung wieder aufgenommen worden.

Meiwes habe die JVA um Informationen zum weiteren Vollstreckungsverlauf gebeten - bislang ohne Rückmeldung. Das Gutachten des Sachverständigen enthält Empfehlungen für weitere Therapieansätze. Sobald die Ergebnisse vorliegen, könnte ein neuer Anhörungstermin stattfinden, um über eine mögliche Entlassung zu entscheiden. (Constantin von Butler) +++

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