Verfahren zur Haftentlassung
Kühltruhe voller Menschenfleisch: Kommt der Kannibale von Rotenburg nun frei?
Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb | Frank May
05.02.2026 / ROTENBURG/F. -
Armin Meiwes, weltweit bekannt geworden als der "Kannibale von Rotenburg", hat seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel I erneut aktiviert. Der 63-Jährige möchte die Haft verlassen, nachdem frühere Versuche 2017 und 2020 gescheitert waren. Damals lehnte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel eine vorzeitige Entlassung ab, da keine günstige Legal- und Sozialprognose vorlag.
Der Fall von Meiwes sorgte Ende 2002 weltweit für Schlagzeilen. Damals wurde er festgenommen, nachdem die Polizei bei der Durchsuchung seines Hauses in Rotenburg eine Kühltruhe mit Menschenfleisch und Blutspuren entdeckte. Meiwes hatte gestanden, sich im März 2001 mit einem Ingenieur aus Berlin im Internet verabredet zu haben, um diesen mit dessen Einverständnis zu töten und anschließend zu verspeisen.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Das Landgericht Kassel verurteilte Meiwes 2004 zunächst zu acht Jahren Haft wegen Totschlags; der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. 2006 folgte eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Viele Jahre verbüßte Meiwes seine Haft in der sozialtherapeutischen Anstalt Kassel II, seit Juni 2018 sitzt er in der benachbarten JVA Kassel I.Verfahren wieder aufgenommen
Nach Angaben von Matthias Besson, Sprecher des Landgerichts Kassel, war eine Entscheidung nach Einholung eines neuen Prognosegutachtens und eines Anhörungstermins, der im Juli 2025 stattfand, zunächst bis zum Jahresende zurückgestellt worden. Das zuvor pausierte Verfahren zur vorzeitigen Haftentlassung ist inzwischen vom heute 63-Jährigen und seiner Verteidigung wieder aufgenommen worden.