Verfassungswidrig!
Hessischer Staatsgerichtshof kippt Kommunalwahlreform von CDU und SPD
Symbolfoto: Pixabay
28.01.2026 / HESSEN -
Mit einem neuen Auszählverfahren wollten CDU und SPD kleinen Parteien den Einzug in die kommunalen Parlamente erschweren. Nun hat der Hessische Staatsgerichtshof die Reform als verfassungswidrig gekippt.
Im März 2025 wollte die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Auszählverfahren bei Kommunalwahlen ändern. Konkret ging es darum, wie die Stimmen der Wähler in Mandate im Parlament umgerechnet werden. Bisher wurde in Hessen das Hare-Niemeyer-Verfahren genutzt. Dieses Verfahren verteilt die Sitze sehr genau nach dem Verhältnis der erhaltenen Stimmen und gilt als besonders fair für kleine Parteien - auch Parteien, die nur wenige Prozentpunkte erreichen, haben so eine realistische Chance auf ein Mandat.
Die Koalition wollte nun zum d’Hondt-Verfahren zurückkehren. Dieses Verfahren verteilt Sitze leicht zugunsten der großen Parteien und auf Kosten kleinerer Listen. Bei gleichen Wahlergebnissen würden dadurch kleine Parteien weniger oder gar keine Sitze bekommen, während große Parteien proportional mehr Sitze erhielten.
Die FDP Main-Kinzig und Hersfeld-Rotenburg reagiert:
Der Kreisvorsitzende der FDP Main-Kinzig, Daniel Protzmann, sieht darin ein wichtiges Signal für die demokratische Vielfalt vor Ort: "Dieses Urteil schützt die Gleichheit der Wahl und stellt sicher, dass auch im Main-Kinzig-Kreis jede Stimme den gleichen Wert hat - unabhängig davon, ob sie für eine große oder eine kleinere Partei abgegeben wird."Die Freien Demokraten hatten die Auswirkung der Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens am Beispiel der Kommunalwahl 2021 berechnen lassen. Werner David Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Hersfeld-Rotenburg sagt: "Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot beabsichtigten Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens im Wesentlichen nur CDU und SPD profitiert hätten, zulasten von kleineren Parteien und Wählergruppen."
David betont: "Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen – oft im Ehrenamt, mit großem persönlichem Einsatz. Gerade deshalb muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung."
Auch Hessens Innenminister Roman Poseck äußerte sich nach der Entscheidungsverkündung. Er bezeichnete sie als "durchaus überraschend": "Denn bislang haben alle Verfassungsgerichte d´Hondt als verfassungsgemäß angesehen." Er stellte klar: "Wir werden die Entscheidung selbstverständlich umsetzen. Diese Akzeptanz ist ein tragendes Prinzip unseres Rechtsstaats. Das bedeutet, dass bei der Kommunalwahl jetzt wieder das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zur Anwendung kommt. Die technische Umstellung sollte ohne Weiteres gelingen, weil alle gängigen Sitzzuteilungsverfahren vorprogrammiert sind. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werden kann."
Er ergänzte außerdem: "Das Urteil hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf die mittelbaren Wahlen nach der Hessischen Gemeindeordnung. Um auch für diese Wahlen schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen, ist geplant durch eine kurzfristige Gesetzesänderung in der Hessischen Gemeindeordnung bestenfalls noch vor der Kommunalwahl auch für die mittelbaren Wahlen zum Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer zurückzukehren. Eine Möglichkeit wäre ein Änderungsantrag zum Kommunalflexibilisierungsgesetz, das kommende Woche im Plenum verabschiedet werden soll." (Nicolas Kraus) +++
Foto: FDP Hersfeld-Rotenburg