Als einziges Bundesland
Hessen zahlt Angriffsentschädigung für Gewalt-Opfer bei Einsatzkräften
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25.01.2026 / REGION -
Die zunehmenden Angriffe auf Rettungskräfte, Polizeibeamte und Feuerwehrleute im Dienst machen immer wieder Schlagzeilen. Das ist ein bundesweites Phänomen. Aber Hessen hat ein Alleinstellungsmerkmal unter allen Bundesländern: Es ist das einzige Land, das eine pauschale Entschädigung für Einsatzkräfte zahlt, die im Dienst angegriffen wurden. Im Anerkennungsfall beträgt die Entschädigungsleistung pauschal und unabhängig von der Schwere der Verletzung 2.000 Euro. Insgesamt sind innerhalb von zwei Jahren rund 1.500 Verletzungen registriert und über 90 Prozent der beantragten Entschädigungen genehmigt worden, so das Innenministerium.
Die Angriffsentschädigung wird hessenweit zentralisiert im Regierungspräsidium Kassel bearbeitet. In keinem anderen Bundesland findet sich eine vergleichbare Regelung. Adressat der Leistung sind dabei Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Darüber hinaus haben auch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Helferinnen und Helfer der Organisationen im Katastrophenschutz, Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte in den Kommunen sowie kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einen entsprechenden Anspruch. Sobald dem Regierungspräsidium Kassel ein Unfallereignis gemeldet wird, wird von Amts wegen geprüft, ob ein Anspruch auf Auszahlung der Angriffsentschädigung besteht. Die Entscheidung darüber kann erfolgen, sobald der Fall anerkannt ist und eine staatsanwaltliche oder gerichtliche Feststellung über den Tathergang des Angriffs vorliegt. (ci)+++