Als einziges Bundesland

Hessen zahlt Angriffsentschädigung für Gewalt-Opfer bei Einsatzkräften

Polizisten werden immer häufiger attackiert
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25.01.2026 / REGION - Die zunehmenden Angriffe auf Rettungskräfte, Polizeibeamte und Feuerwehrleute im Dienst machen immer wieder Schlagzeilen. Das ist ein bundesweites Phänomen. Aber Hessen hat ein Alleinstellungsmerkmal unter allen Bundesländern: Es ist das einzige Land, das eine pauschale Entschädigung für Einsatzkräfte zahlt, die im Dienst angegriffen wurden. Im Anerkennungsfall beträgt die Entschädigungsleistung pauschal und unabhängig von der Schwere der Verletzung 2.000 Euro. Insgesamt sind innerhalb von zwei Jahren rund 1.500 Verletzungen registriert und über 90 Prozent der beantragten Entschädigungen genehmigt worden, so das Innenministerium.


Die Leistung ist Teil des so genannten Respekt-Pakets für Einsatzkräfte, das die hessische Landesregierung initiiert hat. "Es ist erschreckend, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer häufiger angegriffen werden. Vor allem sind Beamtinnen und Beamte der Polizei betroffen. Diese Entwicklung ist für unsere Gesellschaft sehr beunruhigend. Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich für die Sicherheit und den Schutz Anderer einsetzen, angegriffen werden", kommentierte der hessische Innenminister Roman Posek. "Einsatzkräfte sind Alltagshelden, die unseren Rückhalt und unsere Unterstützung brauchen. Für Fälle, in denen Beschäftigte angegriffen werden, gibt es eine Angriffsentschädigung als zusätzliche unbürokratische Unfallfürsorgeleistung. Sie wird bei Dienst- und Arbeitsunfällen aufgrund eines rechtswidrigen Angriffs gewährt. Die Angriffsentschädigung ist Ausdruck des Respekts davor und der besonderen Anerkennung dafür, was Beschäftigte als Repräsentanten des Staates leisten und was sie aufgrund ihrer Tätigkeit aushalten müssen".

Die Angriffsentschädigung wird hessenweit zentralisiert im Regierungspräsidium Kassel bearbeitet. In keinem anderen Bundesland findet sich eine vergleichbare Regelung. Adressat der Leistung sind dabei Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Darüber hinaus haben auch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Helferinnen und Helfer der Organisationen im Katastrophenschutz, Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte in den Kommunen sowie kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einen entsprechenden Anspruch. Sobald dem Regierungspräsidium Kassel ein Unfallereignis gemeldet wird, wird von Amts wegen geprüft, ob ein Anspruch auf Auszahlung der Angriffsentschädigung besteht. Die Entscheidung darüber kann erfolgen, sobald der Fall anerkannt ist und eine staatsanwaltliche oder gerichtliche Feststellung über den Tathergang des Angriffs vorliegt. (ci)+++

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