Prozess um Drogenhandel vertagt
Dürfen Daten vom Messengerdienst Amon vor Gericht verwertet werden?
Fotos: ci
21.01.2026 / FULDA -
Ein überraschend schnelles Ende nahm am Dienstagmorgen der Prozessauftakt am Amtsgericht Fulda. Angeklagt war ein heute 27-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft zur Last legt, zwischen 2021 und 2024 viermal Haschisch oder Marihuana in Mengen zwischen einem und vier Kilogramm mit einem Gesamtmarktwert von rund 66.000 Euro angekauft zu haben, um es anschließend weiterzuverkaufen.
Hintergrund sind die gegen den 27-Jährigen angeführten Beweismittel. Dabei handelt es sich um Daten aus dem eingestellten Messengerdienst Amon. Über den Kryptodienst hatte sich der Angeklagte damals mit mindestens einem anderen Drogenhändler zum Kauf von Haschisch und Marihuana verabredet. Es ist aber juristisch umstritten, ob diese Daten vor Gericht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Wegen der Brisanz dieser grundsätzlichen Frage befasst sich demnächst das Bundesverfassungsgericht damit. Am 11. Februar sollen die deutschen Verfassungsrichter darüber entscheiden. Der Anwalt beantragte deshalb die Vertagung des Prozesses bis nach dem Urteil des BGH. Dem Antrag gab Richter Ulrich Jahn nach einer Beratungspause statt.
Der 2019 eingeführte Kryptodienst Amon wurde vielfach von Kriminellen genutzt, weil die versandten Nachrichten von außen angeblich nicht zu entschlüsseln waren. Tatsächlich war dessen Einführung ein lang geplanten Coup der amerikanischen Bundespolizei FBI, die den Messengerdienst weltweit vermarktet hatte, um sich so Zugang zu den Chats zu verschaffen und die gesamte Kommunikation zu entschlüsseln. Die deutschen Ermittlungsbehörden erhielten die so abgefangenen Daten später per Rechtshilfe aus den USA. Im Juni 2021 fand dann weltweit eine der größten Ermittlungsoperationen gegen die Amon-Nutzer statt. Bei der Operation 'Trojan Shield' fanden Durchsuchungen in 16 Ländern statt und über 800 Tatverdächtige aus den Bereichen Drogen- und Waffelhandel sowie Geldwäsche wurden festgenommen.
Die relevante Frage, ob die Erfassung, Speicherung und Auswertung der Amon-Chats rechtlich zulässig war oder nicht, könnte auch Konsequenzen für die mehr als 860 daraus resultierenden Ermittlungsverfahren in Deutschland haben. Falls der BGH im Februar diese Frage verneint, könnte es eine Flut von Beschwerden der bereits Verurteilten geben und dazu führen, dass rechtskräftig abgeschlossene Gerichtsverfahren wiederaufgenommen werden müssten. (Carla Ihle-Becker)+++