Müllentsorgung in Osthessen

Neue Regeln für die Gelbe Tonne: DAS ist ab sofort tabu

Achtung: Bei der Entsorgung muss nun darauf geachtet werden, dass die Säcke nicht blickdicht sind.
Fotos: Emely Schrön

21.01.2026 / REGION - Wer weiterhin blickdichte Säcke nutzt, riskiert künftig eine nicht geleerte Gelbe Tonne. Seit Anfang dieser Woche gelten in mehreren osthessischen Landkreisen neue Vorgaben bei der Müllentsorgung.



In den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rotenburg und im Schwalm-Eder-Kreis gelten neue Regeln bei der Sammlung von Leichtverpackungen. In den Gelben Tonnen dürfen ab sofort keine befüllten, blickdichten Säcke mehr verwendet werden. Das betrifft sowohl lose eingelegte Säcke als auch zusätzlich neben der Tonne bereitgestellte Abfälle.

Hintergrund der Änderung ist, so der verantwortliche Entsorger Knettenbrech + Gurdulic in einer offiziellen Pressemitteilung, die notwendige Sichtprüfung bei der Abfuhr. Blickdichte Säcke würden die Kontrolle erheblich erschweren – häufig befänden sich darin Abfälle, die nicht in die Gelbe Tonne gehören, wie etwa Restmüll. Die Bürger wurden vorab nicht über die Maßnahme informiert. OSTHESSEN|NEWS hat nachgehakt, eine ausführlichere Stellungnahme der Stadt Fulda sowie des Landkreises Fulda steht derzeit noch aus - ein Gespräch mit dem Entsorgungsdienstleister sei anberaumt.

Was passiert, wenn weiterhin blickdichte Säcke genutzt werden?

Wird eine Fehlbefüllung festgestellt, bleibt die Tonne künftig stehen und wird mit dem Hinweis "Fehlbefüllt" gekennzeichnet. Die Betroffenen müssen den Inhalt eigenständig nachsortieren, eine Leerung erfolgt laut dem Entsorger erst wieder zum nächsten regulären Abfuhrtermin.

Auch neben der Tonne abgestellte, blickdichte Säcke werden nicht mehr mitgenommen. Zulässig sind ausschließlich transparente Säcke, die im Handel erhältlich sind. Die neuen Vorgaben basieren auf den Regelungen der Dualen Systeme, die bundesweit für die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen zuständig sind. Ziel ist es, die Qualität der gesammelten Wertstoffe zu verbessern und Fehlwürfe frühzeitig zu erkennen.

In die Gelbe Tonne gehören weiterhin restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech sowie Verbundmaterialien. Mit der neuen Regelung soll ein wichtiger Beitrag zu einer effizienteren und nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft geleistet werden. (ems) +++

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