Kaum günstiger?
Weniger Steuer beim Essengehen - so wirkt die Neuregelung auf die Speisekarte
Symbolfoto: pixabay
24.01.2026 / REGION -
Seit dem 1. Januar gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Der Deutsche Bundestag hatte die Regelung Anfang Dezember beschlossen - ursprünglich als Corona-Hilfsmaßnahme eingeführt, gilt sie nun zum neuen Jahr dauerhaft. Ziel ist es, Gastronomiebetriebe finanziell zu entlasten. Doch was bedeutet das konkret für Gäste und Betriebe in Osthessen?
Die Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz hat ihren Ursprung in der Corona-Pandemie: Um die damals massiv belastete Gastronomie zu stützen, hatte die Bundesregierung die Steuer auf Speisen zeitweise von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Nach mehreren Verlängerungen, zunächst bis Ende 2022, waren es wieder 19 Prozent - bis jetzt.
Ähnlich äußert sich auch Björn Helfrich vom Gasthaus "Fuldaer Hof" in Fulda gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Die Branche stehe weiterhin unter Druck, sagt er. "Alles wird teurer - Personal, Energie, Waren. Für uns bedeutet die Steuersenkung vor allem Stabilität." Auch hier sei klar gewesen: Ohne die neue Regelung wären Preiserhöhungen im Jahr 2026 kaum vermeidbar gewesen.
Einen anderen Umgang hat Harald Grösch vom Landhotel und Restaurant "Am Trätzhof" in Fulda mit der Mehrwertsteuersenkung gefunden. "Wir haben uns überlegt, dass wir die Hälfte an unsere Gäste geben möchten. Dementsprechend werden wir die Preise auf der Karte um rund sechs bis sieben Prozent senken. Die andere Hälfte benötigen wir, um unseren Betrieb am Laufen zu halten. Für uns war das die fairste Lösung."
Andere Betriebe halten sich mit öffentlichen Aussagen bewusst zurück. Das zeigt: Für viele Gastronomen ist die Situation weiterhin angespannt. Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind groß – und nicht jeder kann und möchte seinen Umgang mit der Neuregelung offenlegen.