Darf ich daheim bleiben?

Eisige "Elli" zieht über Osthessen: Was das Schneechaos jetzt rechtlich bedeutet

Bei extremem Winterwetter können Eltern ihre Kinder zu Hause lassen, müssen die Schule aber informieren.
Symbolbilder: Pixabay

10.01.2026 / REGION - Osthessen steckt im Winterchaos. Sturmtief "Elli" sorgt seit den frühen Morgenstunden für glatte Straßen, massive Verkehrsprobleme und zahlreiche Unfälle. Auf den Autobahnen A7 und A4 ging zeitweise kaum noch etwas, der Bahnverkehr zwischen Fulda und Bebra kam vollständig zum Erliegen. Für viele Menschen in der Region stellt sich damit eine drängende Frage: Was gilt rechtlich bei Schnee, Glatteis und Verkehrschaos - und welche Pflichten bleiben trotzdem bestehen?



Müssen Arbeitnehmer trotz Glätte zur Arbeit? Grundsätzlich ja. Auch in Osthessen gilt: Beschäftigte tragen das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen - selbst bei Schnee und Eis. Wer wegen des Wetters später kommt oder ganz ausfällt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Lohn für diese Zeit. Eine Abmahnung droht laut Gewerkschaft IG Metall jedoch meist nicht, wenn die Verspätung nachvollziehbar ist und der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Nur wenn Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthalten, kann von zu Hause gearbeitet werden. Gerade in ländlichen Regionen Osthessens, in denen Busse und Bahnen aktuell vielfach ausfallen, empfiehlt sich frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Was bedeutet das Wetter für Eltern?

Anders sieht es aus, wenn Schulen oder Kitas schließen. Wird der Präsenzunterricht wegen Extremwetters ausgesetzt, dürfen Eltern grundsätzlich zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen - und behalten für kurze Zeit ihren Lohn. Entscheidend ist jedoch auch hier, was im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Eltern sollten Schulen informieren und sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Wer muss Schnee räumen - und wie oft?

In Osthessen übertragen viele Kommunen die Räum- und Streupflicht per Satzung auf Grundstückseigentümer. Wer ein Haus besitzt, muss in der Regel den angrenzenden Gehweg freihalten. Vermieter dürfen diese Pflicht auf Mieter übertragen - aber nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag steht.

Geräumt werden muss werktags meist zwischen 7 und 20 Uhr, samstags ebenfalls. An Sonn- und Feiertagen beginnen die Pflichten häufig etwas später. Schneit es den ganzen Tag, reicht einmaliges Räumen nicht aus. Auch wer berufstätig oder körperlich eingeschränkt ist, muss für Ersatz sorgen.

Kommt es wegen nicht geräumter Wege zu einem Unfall, drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld. In solchen Fällen greift meist die private Haftpflichtversicherung.

Vorsicht im Straßenverkehr

Autofahrer müssen bei Schnee und Eis zwingend Reifen mit Alpine-Symbol nutzen. Wer ohne fährt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen. Die Autobahnpolizei mahnt aktuell eindringlich: "Zu Hause bleiben und die Autobahnen meiden." Das sagte die Polizei mit Blick auf die Situation auf A7 und A4 gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Auch die Bahn kämpft mit den Folgen von "Elli". (Constantin von Butler) +++

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