Drei weitere Energieanlagen
Regierungspräsidium genehmigt Erweiterung von Windpark
Symbolfoto: RP Gießen
08.01.2026 / KIRTORF/GIEßEN -
Drei Windenergieanlagen dürfen im Kommunalwald in Kirtorf (Vogelsbergkreis) errichtet und betrieben werden. Das hat das Regierungspräsidium Gießen immissionsschutzrechtlich genehmigt. Damit kann der dort bereits bestehende Windpark mit bisher drei auf nunmehr sechs Windenergieanlagen erweitert werden. Antragstellerin ist die Windpark Kommunalwald Kirtorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Friedberg, eine Tochtergesellschaft der kommunalen Versorger Vobeg Wind GmbH und Ovag AG.
Ein Windgutachten prognostiziert alleine für die drei neuen Anlagen einen künftigen Stromertrag von rund 35 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (kwh/a). Bei einem anzunehmenden Verbrauch von etwa 4.000 kwh/a für einen Drei-Personen-Haushalt können damit etwa 9.000 Haushalte mit regional erzeugtem, regenerativem Strom versorgt werden.
Die erteilte Genehmigung berechtigt neben dem Bau und Betrieb der Anlagen auch zur Herstellung der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen, der Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen, der Trafostation im Maschinenhaus sowie der Stichwege von vorhandenen Wirtschaftswegen bis zu den Windenergieanlagen. Mit der Genehmigung können auch die mit der Maßnahme verbundenen Rodungs- und Wiederaufforstungs-, sowie die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens war die Prüfung, ob das Vorhaben die Genehmigungsvoraussetzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt. Diese Prüfung erfolgte unter Beteiligung der jeweils für das Fachrecht zuständigen Behörden und Stellen. So wurden die Umweltbelange, etwa wie der Schutz von Wasser und Boden, das Naturschutz- und Forstrecht sowie insbesondere der Immissionsschutz, also der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf, geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt.
Dabei traten in diesem Genehmigungsverfahren einige Besonderheiten auf, die es zu klären galt. So bestand zum Beispiel ein Konflikt zwischen dem Vorhaben und der dort bestehenden Übungsstrecke der Bundeswehr für Hubschrauberflüge. Auch spielten besondere Belange des Naturschutzes eine Rolle. Nach intensiver Prüfung dieser Sachverhalte konnte schließlich die Genehmigung erteilt werden. (pm/ems) +++