Pulsadern mit Rasiermesser aufgeschnitten

Prozessauftakt: Mordversuch an der trennungswilligen Ehefrau

Wegen Mordversuchs an seiner Frau wird in Hanu ein 37-Jähriger angeklagt
Symbolbild: pixabay

08.01.2026 / HANAU - Wegen eines spektakulären Mordversuchs an seiner trennungswilligen Ehefrau steht ab kommenden Donnerstag ein 37-Jähriger vor dem Hanauer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1988 in Ilam (Iran) geborenen Angeklagten iranischer Staatsangehörigkeit vor, am 30.05.2025 in Bruchköbel (Main-Kinzig-Kreis) beabsichtigt zu haben, seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu töten. Diese soll dem Angeklagten, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder hat, zuvor erklärt haben, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt habe und die Trennung wolle.



Ihre Absichtserklärung habe zu erheblichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen den Eheleuten geführt. Zum Teil sei es auch zu gewalttätigen Übergriffen des Mannes gekommen. Schließlich habe der Mann beschlossen, seine Frau zu töten. Er lockte sie laut Anklage unter einem Vorwand ins Bad und riegelte dort die Tür von innen ab. Dann soll der 37-Jährige seine Frau in der Dusche nachdrücklich aufgefordert haben, sich mit einem Rasiermesser selbst die Pulsadern durchzuschneiden.

Nachdem seine Ehefrau sich mit dem Rasiermesser lediglich zaghaft die Hautoberfläche des Handgelenks angeschnitten habe, soll der Angeklagte nach der Anklageschrift deren Hand mitsamt dem Rasiermesser mit Wucht geführt und der Geschädigten in der Absicht, sie zu töten, einen tiefen Schnitt in das linke Handgelenk quer zu der Pulsader zugefügt haben. Nachdem das Opfer stark blutend auf dem Boden des Badezimmers liegen geblieben war, ging der Angeklagte davon aus, dass sie infolge ihrer schweren Verletzungen sterben würde. Dann verließ der 37-Jährige mit den beiden gemeinsamen Kindern die Wohnung und überließ die Verletzte ihrem Schicksal. Die Frau konnte aber zum Glück durch eine Notoperation gerettet werden, nachdem sie von einer Freundin aufgefunden worden war.

Zu diesem Fall lagen der Polizei zunächst andere Erkenntnisse vor, als jetzt von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Erst nachträglich hatten sich Hinweise ergeben, die auf eine mögliche Straftat hindeuteten. Daraufhin wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet, die zur Festnahme des tatverdächtigen 37-Jährigen führten, der sich bis heute in Untersuchungshaft befindet.

Für den Prozess hat das Landgericht Hanau neun Verhandlungstage anberaumt. (ci)+++

Das Landgericht in Hanau
O|N-Archivbild

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