Rede im Bundestag
Innenminister Prof. Roman Poseck zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Archivbilder: O|N/Hendrik Urbin, Marvin Maytekin
20.12.2025 / BERLIN/WIESBADEN -
Am Freitag wurde in der 1060. Plenartagung der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) der Bundesregierung beraten. Der Gesetzesentwurf stärkt die Drohnenabwehr an kritischen Infrastrukturen und Flughäfen.
Kern ist ein neuer § 15a Luftsicherheitsgesetz mit erweiterten Befugnissen der Streitkräfte bis hin zum Drohnenabschuss sowie vereinfachten Entscheidungsverfahren. Zudem wird ein neuer Straftatbestand für das Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen geschaffen. Weitere Anpassungen betreffen Zugangs-, Bußgeld- und Gebührenregelungen sowie Ausnahmen bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Belastbare Grundlage geschaffen
Mit dem neuen § 15a Luftsicherheitsgesetz wird erstmals eine klare, verfassungsrechtlich belastbare Grundlage geschaffen, um die Bundeswehr systematisch in die Drohnenabwehr der Länder einzubinden. Das ist notwendig, denn viele Länderpolizeien verfügen derzeit noch nicht flächendeckend über die technischen Mittel, um insbesondere militärische Drohnen wirksam abzuwehren. Diese Fähigkeiten liegen bei der Bundeswehr und sie müssen den Ländern im Ernstfall ohne rechtliche Grauzonen zur Verfügung stehen. Ebenso richtig ist die Änderung des § 13 LuftSiG. Die bisherige Pflicht zur Abstimmung zwischen Innen- und Verteidigungsministerium ist in akuten Gefahrenlagen nicht mehr zeitgemäß.Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt; er wird allein jedoch nicht ausreichen, um dem hohen Gefahrenpotenzial gerecht zu werden. Auch die Länder müssen sich mit der neuen Bedrohungslage auseinandersetzen. Hessen hat die Verantwortung bereits erkannt und nimmt eine Vorreiterrolle ein: Die hessische Polizei setzt Drohnen seit Jahren gezielt bei Großereignissen, Staatsbesuchen und Versammlungen ein. Seit 2019 bündelt ein eigenes Kompetenzzentrum bei der Polizeifliegerstaffel dieses Know-how. Hessen verfügt über Systeme zur Drohnendetektion, zum Jamming von Funk- und GPS-Signalen sowie zur Übernahme fremder Drohnen. Mit der Reform des Polizeirechts wurde zudem eine klare landesrechtliche Grundlage geschaffen, um technische Mittel gegen Drohnen einzusetzen (§ 15e HSOG). Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif: Hessen wird seine Fähigkeiten zur Drohnenabwehr weiter ausbauen und investiert dafür künftig rund 10 Millionen Euro, darunter in Radarsysteme, spezialisierte Fahrzeuge und weitere Drohnen.
Drohnen Teil hybrider Bedrohungsszenarien
Auch auf der letzten Tagung der IMK in Bremen Anfang Dezember waren sich die Länderinnenminister und der Bundesinnenminister einig darüber, dass Drohnen Teil hybrider Bedrohungsszenarien sind. Die IMK hat sich klar für eine stärkere Einbindung der Bundeswehr und für eine engere Verzahnung von Bund und Ländern ausgesprochen. Von besonderer Bedeutung ist auch der Aufbau des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, das kürzlich eröffnet wurde und als zentraler Baustein der nationalen Drohnenabwehr dient. Ebenso wichtig ist es, eine bundes- und landesweite Interoperabilität sicherzustellen und zu prüfen, in welchem rechtlichen Rahmen auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen in das abgestufte europäische Verteidigungssystem eingebunden werden können.Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt ein klares sicherheitspolitisches Signal und stärkt die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern. Jetzt kommt es darauf an, die beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Unsere Sicherheit hat höchste Priorität." (pm/hhb) +++