Von Zigarettenkippe bis Sperrmüll

Stadt mahnt zur Sauberkeit: Illegale Müllablagerungen nehmen zu

Das Liegenlassen von Einwegbechern und anderen Verpackungen ist verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro bestraft werden. Aufgenommen wurde das Foto im Bereich der Unterführung am Peterstor.
Foto: bad-hersfeld_muell

19.12.2025 / BAD HERSFELD - Tag für Tag sind die Beschäftigten des städtischen Bauhofs in der Innenstadt, den Randlagen und den Stadtteilen im Einsatz, um Abfallbehälter zu leeren und das Stadtbild sauber zu halten. Dennoch erreichen die Verwaltung immer wieder Hinweise auf größere Müllablagerungen, die unerlaubt in der Natur oder am Straßenrand entsorgt werden.



Dies bindet zusätzliche Personalkapazitäten und die Entsorgung sorgt für zusätzliche Kosten. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung zum einen auf die in der Satzung über die Straßenreinigung festgehaltene Pflicht hin, dass öffentliche Straßen und Gehwege von den Eigentümern beziehungsweise Anwohnern der an den Straßen gelegenen Gebäuden zu reinigen sind.

"Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 10 Abs. 1 – 3 des Hessischen Straßengesetzes wird auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen." (§1 Satzung über die Straßenreinigung). Gleiches gilt für den Winterdienst: "Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 – 9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Geh- und Überwege vor ihren Grundstücken (§7) sowie die selbständigen Fußwege und Fußwege zwischen zwei Straßen (sogenannte Verbindungswege), an die die Verpflichteten angrenzen, in einer solchen Breite vom Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird." (§10 Satzung über die Straßenreinigung).

Polizisten ahnden Ordnungswidrigkeiten

Bürgermeisterin Anke Hofmann appelliert: "Alle Bürger haben Rechte und Pflichten! Wir bitten ausdrücklich darum, sich an die in den Satzungen der Stadt Bad Hersfeld festgeschriebenen Regeln zu halten, sodass unsere Stadt sauber und einladend für Bevölkerung und Gäste ist." Zum anderen weist die Verwaltung auf den Bußgeldkatalog zur Vermüllung öffentlicher Flächen hin. Hier ist festgehalten, für welche Art der Vermüllung welche Bußgelder fällig werden. Die Ordnungspolizisten des Fachbereichs Ordnungsdienste ahnden Ordnungswidrigkeiten nicht nur im Bereich des Verkehrs – sie verhängen auch Bußgelder an diejenigen, die beim Wegwerfen von Müll auf öffentliche Flächen erwischt werden.

Das Wegwerfen einer Zigarettenkippe kann zwischen 50 und 150 Euro kosten, das Zurücklassen von Einwegbechern oder anderen Verpackungen nach dem Verzehr 100 bis 200 Euro. Teurer wird es bei der illegalen Ablagerung von Sperrmüll: Hier kommt auf die verantwortliche Person ein Bußgeld zwischen 300 und 2.500 Euro zu. Auch wenn der oder die Täter nicht auf frischer Tat ertappt wird, wird in einigen Fällen Anzeige gegen die Verursachenden gestellt. Bußgelder sind Ermessensentscheidungen der Ordnungsbehörde. Auch bei geringfügigen Verstößen kann eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) ausgesprochen werden. (js/pm)+++

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