Von Zigarettenkippe bis Sperrmüll
Stadt mahnt zur Sauberkeit: Illegale Müllablagerungen nehmen zu
Foto: bad-hersfeld_muell
19.12.2025 / BAD HERSFELD -
Tag für Tag sind die Beschäftigten des städtischen Bauhofs in der Innenstadt, den Randlagen und den Stadtteilen im Einsatz, um Abfallbehälter zu leeren und das Stadtbild sauber zu halten. Dennoch erreichen die Verwaltung immer wieder Hinweise auf größere Müllablagerungen, die unerlaubt in der Natur oder am Straßenrand entsorgt werden.
Dies bindet zusätzliche Personalkapazitäten und die Entsorgung sorgt für zusätzliche Kosten. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung zum einen auf die in der Satzung über die Straßenreinigung festgehaltene Pflicht hin, dass öffentliche Straßen und Gehwege von den Eigentümern beziehungsweise Anwohnern der an den Straßen gelegenen Gebäuden zu reinigen sind.
"Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 10 Abs. 1 – 3 des Hessischen Straßengesetzes wird auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen." (§1 Satzung über die Straßenreinigung). Gleiches gilt für den Winterdienst: "Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 – 9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Geh- und Überwege vor ihren Grundstücken (§7) sowie die selbständigen Fußwege und Fußwege zwischen zwei Straßen (sogenannte Verbindungswege), an die die Verpflichteten angrenzen, in einer solchen Breite vom Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird." (§10 Satzung über die Straßenreinigung).
Polizisten ahnden Ordnungswidrigkeiten
Bürgermeisterin Anke Hofmann appelliert: "Alle Bürger haben Rechte und Pflichten! Wir bitten ausdrücklich darum, sich an die in den Satzungen der Stadt Bad Hersfeld festgeschriebenen Regeln zu halten, sodass unsere Stadt sauber und einladend für Bevölkerung und Gäste ist." Zum anderen weist die Verwaltung auf den Bußgeldkatalog zur Vermüllung öffentlicher Flächen hin. Hier ist festgehalten, für welche Art der Vermüllung welche Bußgelder fällig werden. Die Ordnungspolizisten des Fachbereichs Ordnungsdienste ahnden Ordnungswidrigkeiten nicht nur im Bereich des Verkehrs – sie verhängen auch Bußgelder an diejenigen, die beim Wegwerfen von Müll auf öffentliche Flächen erwischt werden.