Gesundheitsministerin Stolz klärt auf
So soll die Krankenhausversorgung in Hessen künftig aussehen
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19.12.2025 / REGION -
Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Hessischen Krankenhausplans erklärte die zuständige Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz im Hessischen Landtag, dass dieser die Krankenhausreform des Bundes "ins Hessische" übersetze und Planungssicherheit für den stationären Bereich schaffe.
"Die Menschen in Hessen müssen wissen, dass sie sich im Not- und Krankheitsfall sicher sein können, medizinisch gut versorgt zu sein. Dies ist unser erklärtes Versorgungsziel, das über allem steht und uns leitet. Angesichts der größten anstehenden Reform im Krankenhauswesen haben wir mit dem neuen Hessischen Krankenhausplan ein zuverlässiges Planungs-Instrument geschaffen und damit die Krankenhausreform ins Hessische übersetzt", so die Ministerin. Sie nannte den Plan einen "echten Plan", der Hessen "erstmals eine deutlich aktivere Krankenhausplanung als bisher" erlaube. "Durch fest vorgeschriebene Kriterien und definierte Qualitätsstandards wird sich die Behandlungsqualität für die Menschen in Hessen verbessern."
In einer Anhörung konnten alle nochmals Stellung beziehen. Der Hessische Krankenhausplan regelt die vom Bundesgesetzgeber geforderte Umstellung auf Leistungsgruppen. Des Weiteren definiert der Plan strategische und operative Ziele und legt Auswahlkriterien fest, wenn bspw. mehr Kliniken eine Leistungsgruppe beantragen, als zur bedarfsgerechten Versorgung benötigt werden.
"Die Qualität der Behandlungen wird durch strenge Kriterien und klar definierte Standards verbessert", betonte Stolz. Wenn ein Krankenhaus die Leistungsgruppe "Stroke Unit" erbringen will, benötigt es mindestens drei Fachärztinnen/Fachärzte für Neurologie und Geräte wie ein CT oder ein MRT. Außerdem muss es u.a. die Leistungsgruppen "Neurologie", "Allgemeine Innere Medizin", "Intensivmedizin" und "Allgemeine Neurochirurgie" erbringen. Ein weiteres Beispiel ist eine bessere Behandlung bei Brustkrebs, weil dieser nun an eine Leistungsgruppe gekoppelt wird und damit zukünftig strengere Kriterien für die Behandlung gelten. Zusätzlich wurde auf Landesebene eine weitere Maßnahme ergriffen, um die Qualität zu verbessern. Bei den onkologischen Leistungsgruppen wurde das zusätzliche Auswahlkriterium "Status als G-BA Zentrum" eingeführt. "Das heißt, wir wollen die Behandlung möglichst in den Krankenhäusern konzentrieren, die nicht nur die strengen Voraussetzungen der Leistungsgruppen erfüllen, sondern darüber hinaus noch die Anforderungen des gemeinsamen Bundesausschusses für onkologische Zentren. Hier liegt die Latte im Sinne der Patientinnen und Patienten sehr hoch und so erreichen wir mehr Qualität", erläuterte die Gesundheitsministerin.
Abschließend betonte Hessens Gesundheitsministerin, dass Hessen einmal mehr "beispielgebend" sei. "Wir haben wirklich Reformwillen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Hessen möchte die stationäre Versorgung der Zukunft aktiv gestalten. Das ist unser Ziel. Auf Hessen ist Verlass."
Beteiligte am Hessischen Krankenhausplan
Alle wesentlichen im Krankenhauswesen tätigen Verbände und Organisationen waren über eine Arbeitsgruppe des Landeskrankenhausausschusses, über Verbändeanhörungen und über Abstimmungen im Landeskrankenhausausschuss aktiv an der Erstellung des Plans beteiligt:Die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der Krankenkassen in Hessen und die Ersatzkassen, der Landesausschuss Hessen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Landesärztekammer Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände, der Landespflegerat, Patientenvertreterinnen und Vertreter, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die AG der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen, der Medizinische Dienst Hessen, der Landesfeuerwehrverband Hessen und der Landesverband der Hessischen Hebammen. (pm/ems) +++