Ab 1. Januar
Was Wohnen künftig kostet: Domstadt bekommt neuen Mietspiegel
Foto: Stadt Fulda
20.12.2025 / FULDA -
Mieter aufgepasst: Ab 1. Januar 2026 wird die Stadt Fulda den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel veröffentlichen. Das Instrument, das über die Feststellung einer sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete mehr Transparenz auf dem lokalen Mietmarkt ermöglichen soll, ist in einem mehrmonatigen Prozess unter Beteiligung aller relevanter lokaler Akteure wie etwa des Mieterbunds Fulda und des Eigentümerverbands Haus & Grund Fulda durch das Bürgerbüro der Stadt Fulda und dem EMA Institut für empirische Marktanalysen aktualisiert worden.
Vor ca. zwei Jahren war der qualifizierte Mietspiegel 2024 für das Stadtgebiet Fulda in Kraft getreten. Mit Ende der Laufzeit am 31. Dezember 2025 wird dieser nun fortgeschrieben und mit Wirkung vom 1. Dezember 2026 an die Marktentwicklung angepasst. Die Grundlage für die Fortschreibung bildete eine im Juni bis August diesen Jahres vom Bürgerbüro durchgeführte Stichprobenerhebung von 4.000 zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten. Erfreulich war hierbei eine sehr hohe Rücklaufquote von 86 Prozent (Vergleich Mietspiegel 2024: 55 % Rücklaufquote), die im Anschluss durch das beauftragte EMA Institut ausgewertet wurde.
In einer finalen Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel wurden im November die Ergebnisse der Fortschreibung vorgestellt und beleuchtet und von den Interessenvertretern der Mieterseite – dem DMB Mieterbund Fulda und Umgebung e.V. sowie von Haus & Grund e.V. Fulda und Osthessen für die Vermieterseite – als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel gilt ab der Veröffentlichung zum 01.01.2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Die wissenschaftliche Dokumentation zur Fortschreibung, einschließlich Erläuterungen zum Stichprobenverfahren, Fragebogen und Auswertung, wird ebenfalls auf der Homepage der Stadt Fulda veröffentlicht.
Hintergrund - Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte Übersicht über die in der Stadt Fulda gezahlten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Er schafft Transparenz über das örtliche Mietniveau, erleichtert die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient als Orientierung für Mieter, Vermieter und Gerichte.Der Vermieter kann sich zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf einen Mietspiegel unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung stützen. Der Mieter kann das Erhöhungsverlangen anhand des Mietspiegels überprüfen.
Gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und spätestens alle vier Jahre neu erstellt werden. Die ab dem 1. Januar 2026 vorliegende Fassung stellt eine solche gesetzlich vorgesehene Fortschreibung dar. (pm/ems) +++
Archivbild: O|N / Hendrik Urbin
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