Arbeitsverweigerer werden bestraft

Bürgergeld abgeschafft: Grundsicherung startet härter durch

Bundeskanzler Friedrich Merz (l, CDU) und Bärbel Bas (r, SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende, nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil und geben sich die Hand.
Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

17.12.2025 / REGION - Das Bürgergeld gehört bald der Vergangenheit an. Das Kabinett hat die Reform abgesegnet: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Leistung unter dem neuen Namen Grundsicherung ausgezahlt. Mit dem Schritt will die Bundesregierung nicht nur einen neuen Titel einführen, sondern auch härtere Regeln für Empfänger durchsetzen.



Die größten Änderungen betreffen die Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Wer Termine schwänzt, Fortbildungen abbricht oder keine Bewerbungen einreicht, muss künftig deutlich stärker mit Kürzungen rechnen. Single-Empfänger verlieren im Extremfall bis zu 30 Prozent ihres monatlichen Anspruchs von 563 Euro - deutlich mehr als bisher. Sollte ein Empfänger dreimal Vorladungen des Jobcenters ignorieren, kann ihm sogar die gesamte Leistung inklusive Mietzahlung gestrichen werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass die Jobcenter vorher Kontakt aufnehmen müssen, um eine persönliche Anhörung zu ermöglichen.

Strengere Regeln für Arbeitsverweigerer

Laut übereinstimmenden Medienberichten ist geplant, dass die strengeren Regeln vor allem bei den wenigen Arbeitsverweigerern greifen. In diesem Jahr wurden von fast vier Millionen Empfängern nur rund 30.000 sanktioniert. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte in einem Interview, dass alle, die kooperieren, keine Nachteile fürchten müssen. "Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Klare Kante - Faire Auszahlung

Auch Kanzleramt und Union machen klar: Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV, Mini-Änderungen oder Aufweichungen bei Sanktionen sind nicht vorgesehen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte noch Bedenken geäußert, dass Empfänger der Totalkürzung durch Abtauchen entgehen könnten, doch diese Regelung wurde rechtlich abgesichert.

Ab Januar 2026 soll der Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden, die Umsetzung beginnt zum 1. Juli. Für viele Empfänger bedeutet die Reform strengere Pflichten, zugleich aber klare Regeln für eine faire Behandlung. (Constantin von Butler) +++

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