Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen
Ab Dienstag: Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben
Symbolfoto: Pixabay
09.12.2025 / REGION VB -
Im Vogelsbergkreis ist die Pflicht zur Stallhaltung von Geflügel aufgehoben worden. Diese Maßnahme war im Oktober eingeführt worden, nachdem verendete Kraniche gefunden wurden, die mit einer hochpathogenen Variante des Vogelgrippevirus infiziert waren. Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass die bestehenden Biosicherheitsregeln beim Betreten von Geflügelbetrieben und im Umgang mit den Tieren weiterhin einzuhalten sind.
Rückblick: Im Oktober dieses Jahres waren in ganz Deutschland zahlreiche tote Kraniche gefunden worden – auch im Vogelsbergkreis. Da tausende, möglicherweise infizierte Kraniche in dieser Zeit über Hessen und den Vogelsberg zogen, war es für die Sicherheit der Geflügelbestände erforderlich, die Aufstallung und die Verschärfung von Biosicherheitsmaßnahmen anzuordnen.
Die Geflügelpest ist eine Grippe-Infektion der Vögel, die wie die menschliche Grippe alle fünf bis zehn Jahre besonders heftig auftritt. Das Grippevirus verändert sich durch ständige Mutationen immer wieder, wodurch mal mehr und mal weniger krankmachende Viren verbreitet werden. Stark verbreitet ist in diesem Jahr der hoch pathogene Geflügelgrippestamm H5N1.
Aufstallungspflicht ab Dienstag aufgehoben
Allein im Oktober und November wurden deutschlandweit rund 1700 infizierte und verendete Wildvögel aufgefunden, davon 160 in Hessen. Im Vogelsbergkreis wurde das Grippevirus ausschließlich bei Kranichen nachgewiesen. Da der Kranichzug nach Angaben der Vogelwarte Hessen abgeschlossen ist, kann die Aufstallungspflicht im Vogelsbergkreis ab dem heutigen Dienstag wieder aufgehoben werden.Vereinzelnde Maßnahmen bleiben bestehen
Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen bleibt daher weiterhin bestehen. Auch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr, die von der Geflügelgrippe ausgeht, für Hausgeflügelbestände weiterhin als hoch ein. Daher bleiben die Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten von Geflügelhaltungen und beim Umgang mit Geflügel aktuell noch bestehen. Besonders für kleinere Haltungen sind überdachte Volieren mit seitlichen vogeldichten Gittern weiterzuempfehlen, um einen besseren Schutz vor Wildvögeln zu gewährleisten.Da mit weiteren Seuchenwintern gerechnet werden muss, empfiehlt das Veterinäramt allen, die Geflügel halten, geeignete Möglichkeiten für eine zeitweise Stallhaltung vorzuhalten. Dies können entweder geschlossene Ställe oder geschützte Volieren sein. Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Vogelsbergkreises zur Verfügung. (js/pm)+++