Schläge, Drohungen und Beleidigungen

Vater will seinen Sohn beschützen: Polizeikontrolle gerät völlig aus dem Ruder

Das Bild zeigt eine symbolische Festnahme-Situation
Symbolfoto: O|N/Henrik Schmitt

05.12.2025 / BAD HERSFELD - Der Vorfall ist bereits rund eineinhalb Jahre her und beschäftigt aktuell das Amtsgericht in Bad Hersfeld: Eine Polizeikontrolle in der Innenstadt von Bad Hersfeld war am 24. Mai 2024 völlig aus dem Ruder gelaufen. Ein junger Mann sollte kontrolliert werden, sein Vater griff ein und wollte offenbar seinen Sohn beschützen.



Verbale Aggressionen, Schläge, Drohungen und Beleidigungen führten zu mehreren Verletzungen der beteiligten Personen und letztlich zu einer Festnahme.

Was sich genau abgespielt hat, war Gegenstand der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Schellenberger. Insgesamt drei Zeugen waren geladen. Ein junger Mann war im Bereich der Antoniengasse und der Straße Eisfeld in Bad Hersfeld mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen. Allerdings ohne Versicherungsschutzkennzeichen. Dies wiederum fiel einer Polizeitreife auf.

Streife wollte kontrollieren: Verdacht auf Drogen

Die beiden Beamten wollten den damals 16-jährigen Jugendlichen deshalb kontrollieren. Er habe angegeben, dass er das Kennzeichen zu Hause habe und wollte nach seinen Angaben zu Hause anrufen. Das unterband die Polizei, vielmehr hegten sie zudem den Verdacht, dass der Jugendliche unter Drogeneinfluss stehen könne. Bei der Durchsuchung seiner Jacke wurde eine Zigarettenschachtel mit einer Kleinstmenge Cannabis gefunden. Einen mobilen Schnelltest habe er abgelehnt.

Als die Streife vermutete, dass der junge Mann abhauen wolle und entsprechende Bewegungen gemacht habe, sollte er festgenommen werden. An einem nahen Bauzaun hielt er sich jedoch vehement fest und versuchte, das Anlegen von Handschellen zu verhindern. Ihm wurde daraufhin wohl ein Schockschlag eines Polizeibeamten versetzt. Er wehrte sich weiter, sein Vater sah die Situation und habe dann mit einem Sprung auf die Beamten versucht, seinen Sohn zu beschützen. Dabei soll ein Beamter gegen den nahen Polizeiwagen geflogen sein. Er wurde später ebenso wie der junge Mann im Krankenhaus untersucht, der Beamte war in der Folge sechs Wochen krankgeschrieben. Auch der zweite Polizeibeamte wurde leicht verletzt. Schürfwunden, blaue Flecken und Schmerzen waren die Folgen der körperlichen Auseinandersetzungen. Auch der Jugendliche wurde nach eigenen Angaben durch blaue Flecken und Schürfwunden verletzt.

Richterin folgt dem Staatsanwalt

Es folgten verbale Beleidigungen und Bedrohungen. Die Beamten versuchten, die aggressive Situation verbal zu beruhigen. Dies gelang letztlich erst mit dem Eintreffen einer weiteren Polizeistreife. Der Vater musste mit zur Wache. Er wollte seinen Sohn beschützen, sagte er mehrfach vor Gericht. Nach der knapp einstündigen Beweisaufnahme sah es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass sich Vater und Sohn strafbar gemacht hätten. Dem Vater wurde ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung nachgewiesen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Sohn nach Jugendstrafrecht zu 80 Arbeitsstunden, den Vater hingegen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zu einer mehrjährigen Bewährung. Beide zeigten sich wenig begeistert. Der Vater beschwerte sich, dass sein Sohn verletzt wurde, und der Polizeibeamte dafür nicht bestraft werde. Er kündigte Berufung gegen die Urteile an. (hhb) +++

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld
Fotos: Hans-Hubertus Braune


X