Schläge, Drohungen und Beleidigungen
Vater will seinen Sohn beschützen: Polizeikontrolle gerät völlig aus dem Ruder
Symbolfoto: O|N/Henrik Schmitt
05.12.2025 / BAD HERSFELD -
Der Vorfall ist bereits rund eineinhalb Jahre her und beschäftigt aktuell das Amtsgericht in Bad Hersfeld: Eine Polizeikontrolle in der Innenstadt von Bad Hersfeld war am 24. Mai 2024 völlig aus dem Ruder gelaufen. Ein junger Mann sollte kontrolliert werden, sein Vater griff ein und wollte offenbar seinen Sohn beschützen.
Verbale Aggressionen, Schläge, Drohungen und Beleidigungen führten zu mehreren Verletzungen der beteiligten Personen und letztlich zu einer Festnahme.
Was sich genau abgespielt hat, war Gegenstand der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Schellenberger. Insgesamt drei Zeugen waren geladen. Ein junger Mann war im Bereich der Antoniengasse und der Straße Eisfeld in Bad Hersfeld mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen. Allerdings ohne Versicherungsschutzkennzeichen. Dies wiederum fiel einer Polizeitreife auf.
Streife wollte kontrollieren: Verdacht auf Drogen
Die beiden Beamten wollten den damals 16-jährigen Jugendlichen deshalb kontrollieren. Er habe angegeben, dass er das Kennzeichen zu Hause habe und wollte nach seinen Angaben zu Hause anrufen. Das unterband die Polizei, vielmehr hegten sie zudem den Verdacht, dass der Jugendliche unter Drogeneinfluss stehen könne. Bei der Durchsuchung seiner Jacke wurde eine Zigarettenschachtel mit einer Kleinstmenge Cannabis gefunden. Einen mobilen Schnelltest habe er abgelehnt.Richterin folgt dem Staatsanwalt
Es folgten verbale Beleidigungen und Bedrohungen. Die Beamten versuchten, die aggressive Situation verbal zu beruhigen. Dies gelang letztlich erst mit dem Eintreffen einer weiteren Polizeistreife. Der Vater musste mit zur Wache. Er wollte seinen Sohn beschützen, sagte er mehrfach vor Gericht. Nach der knapp einstündigen Beweisaufnahme sah es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass sich Vater und Sohn strafbar gemacht hätten. Dem Vater wurde ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung nachgewiesen.Fotos: Hans-Hubertus Braune