Vor dem Verwaltungsgerichtshof
BUND Hessen stellt Stoppantrag gegen vermeidbare Grundwasserversalzung
Symbolbilder: O|N/Hans-Hubertus Braune
11.09.2025 / REGION - Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) einen teilweisen Stoppantrag im Eilverfahren gegen die zusätzliche und vermeidbare Grundwasserversalzung durch K+S eingelegt.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen wird in einer entsprechenden Pressemitteilung zitiert: "Wenn unser Stoppantrag keinen Erfolg hat, kommt es zu einer weiteren gewaltigen Versalzung des Grundwassers unter der Halde Hattorf von K+S. Da unsere Gespräche mit dem Unternehmen über eine außergerichtliche Lösung leider gescheitert sind, haben wir den Rechtsweg beschritten. Ich bedauere diese Entwicklung sehr."
Mit seinem Stoppantrag wolle der BUND Hessen vor allem erreichen, dass K+S neue Salzabfälle nur mit ausreichenden Schutzmaßnahmen für das Grundwassers in der kommenden Haldenerweiterung an die bestehende Halde Hattorf anschütten darf. Das von K+S geplante Vorgehen sei problematisch, da die geplante Erweiterung ohne eine hydraulische Trennung genehmigt wurde. Das in den neuen Salzabfällen eingelagerte Salzwasser drohe damit durch den alten Haldenkörper in das Grundwasser zu sickern. Denn die Althalde verfüge an den Schüttflächen nicht über eine Basisabdichtung, sodass eine zusätzliche Grundwasserversalzung die zwangsläufige Folge sei, so der BUND.
Bemühungen seien gescheitert
Der BUND Hessen greife zum Eilrechtsschutz, da seine anderen Bemühungen gescheitert wären. Weder sei das Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde bereit gewesen, den Sofortvollzug für den Bereich der Anschüttung an die Althalde auszusetzen, noch hätten mehrmonatige geführte Gespräche mit K+S zu einem Einlenken und zum freiwilligen Bau der erforderlichen Abdichtung zwischen Alt- und Neuhalde geführt. Um das Grundwasser vor den gewaltigen Salzmengen zu schützen, bliebe dem BUND Hessen so nur noch der Eilrechtsschutz.Auf den Flächen der Planfeststellung, die nicht durch Anschüttung betroffen seien, könne K+S vorläufig aufhalden, sodass bei entsprechender Maßnahmenplanung von K+S die Produktion im Werk Werra nicht dauerhaft gefährdet sei, so der BUND Hessen in seiner Pressemitteilung abschließend. (pm/hhb) +++