Wahrnehmung im Ernstfall wahrnehmen

Um 11 Uhr heulen die Sirenen: Das steckt hinter dem bundesweiten Warntag

Um 11 Uhr heulen im Rahmen des bundesweiten Warntags die Sirenen.
Archivfoto: O|N/Moritz Bindewald

11.09.2025 / REGION - Heute wird es laut in ganz Deutschland: Um 11 Uhr heulen im Rahmen des bundesweiten Warntags die Sirenen. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter sensibilisiert und die technische Warninfrastruktur getestet werden.



Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte "Cell-Broadcast" oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 11 Uhr als auch für die Entwarnung gegen 11:45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an. Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen.

Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten.

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen ("Zivilschutzfall"), bei Großschadenslagen ("Katastrophenfall"), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr ("tägliche Gefahrenabwehr") als auch bei polizeilichen Ereignissen (zum Beispiel zu einer Terrorlage) erforderlich sein.

Cell-Broadcasting des BBK

Voraussetzung für einen Empfang der "Cell-Broadcast"-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.

hessenWARN-Meldungen

Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones ("WarnApps") zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

Hinweis: In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung" ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise einmalig das Signal "Feueralarm" ausgelöst werden.

Landesweiter Warntag in Hessen

Bereits am 13. März wurde der landesweite Warntag in Hessen durchgeführt. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wurde dabei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es waren lediglich landesweite Medien eingebunden. (mis/pm) +++

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