Physiotherapeut angeklagt
Verfahren eingestellt: Gutachten lässt an sexuellen Übergriffen zweifeln
Fotos: Constantin von Butler
23.08.2025 / BAD HERSFELD -
Eine Anklage wegen sexueller Übergriffe hat am Dienstag das Amtsgericht in Bad Hersfeld erneut beschäftigt. Im Mittelpunkt standen die Aussagen einer Frau, die ihren früheren Physiotherapeuten schwer belastet hatte – und ein Gutachten, das Zweifel an der Belastbarkeit ihrer Wahrnehmung aufwarf.
Laut Anklage soll der Angeklagte während zweier physiotherapeutischer Behandlungen sexuelle Übergriffe begangen haben. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Gelegenheit seine Hand in das Gesäß der Geschädigten geführt und so den Analbereich penetriert zu haben. Auch eine Berührung der Vulva sei erfolgt. Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf eine zweite Behandlung, bei der es ebenfalls zu einem Kontakt mit Anus und Vulva gekommen sein soll. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, das Überraschungsmoment ausgenutzt und den Widerstand der Frau zunächst übergangen zu haben. Erst nach Aufforderung habe er sein Verhalten unterlassen.
Verfahren wird neu aufgerollt
Zu Beginn der Verhandlung stellte Richterin Leinweber klar: "Mir ist bewusst, dass es für keinen der Beteiligten angenehm ist." Das Verfahren, das bereits im Februar verhandelt worden war, wurde am Dienstag in Bad Hersfeld neu aufgerollt. Der Grund: Zwischenzeitlich war ein psychologisches Gutachten erstattet worden, weshalb eine neue Hauptverhandlung erforderlich war.Gutachten führt zur Einstellung
Die Staatsanwaltschaft brachte das Gutachten ein. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Frau unter einer unbehandelten posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die auf ein Ereignis in ihrer Kindheit zurückzuführen sei. Dadurch könne es zu einer verfälschten Wahrnehmung gekommen sein. Das Gutachten beschreibt, dass die Betroffene auf bestimmte Auslöser extrem reagiere.Angeklagter zeigt sich solidarisch
Staatsanwalt K. Raab betonte, das Gutachten sorgfältig geprüft zu haben. Aus den objektiven Erkenntnissen ergebe sich, dass die Frau den Angeklagten nicht vorsätzlich falsch beschuldigt habe, jedoch die Vorwürfe nicht als nachgewiesen gelten könnten. Daher regte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens an.