Opfer steht Schmerzensgeld zu

Sechseinhalb Jahre Haftstrafe für 50-jährigen Busfahrer wegen Missbrauch

Der 50-jährige Busfahrer wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt
Fotos: ci

23.08.2025 / FULDA - Zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wurde am Freitag ein 50-jähriger ehemaliger Busfahrer verurteilt. Wegen des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen hatte der 50-Jährige aus Bad Hersfeld seit Mitte Juli vor dem Landgericht Fulda gestanden. Ihm warf die Anklage vor, im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.10.2024 in Bad Hersfeld und Ludwigsau drei zur Tatzeit 13- bis 16-jährige Jugendliche, die er bei seiner Tätigkeit als Busfahrer kennengelernt und sich mit ihnen angefreundet hatte, sexuell missbraucht zu haben.

Von den zunächst angeklagten 46 einzelnen Handlungen, bei denen der 50-jährige zwei Jungen im Alter von 13 Jahren sexuell missbraucht hatte, wurden nach Ende der Beweisaufnahme zehn übrig. Die dritte Jugendliche, eine 15-jährige, die er ebenfalls in seiner Funktion als Busfahrer kennengelernt hatte und der er nach eigener Aussage lediglich dabei helfen wollte, ihre eigene Sexualität zu entdecken, hatte ihn angezeigt. Dadurch war auch der Missbrauch an den beiden männlichen Opfern ans Licht gekommen. Der 50-Jährige wurde am 05.02.2025 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Prozess und auch die Plädoyers fanden zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Jugendlichen zu schützen. Die Sprecherin des Landgerichts Laura Fiterer hatte erklärt, die Staatsanwältin habe sieben Jahre und sechs Monate gefordert. Diesem Strafmaß habe sich die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung des 50-Jährigen fand fünfeinhalb Jahre Haft straf- und schuldangemessen für ihren Mandanten.

Täter sehr auskunftsfreudig


Der Busfahrer hatte die sexuellen Übegriffe freimütig eingeräumt und behauptet, dass sich die Jugendlichen, die er im Landkreis Hersfeld per Bus transportierte, offenbar darum rissen, mit ihm zu sprechen und vorne im Bus neben ihm zu stehen. Sogar eine eigene WhatsApp-Gruppe hätten diese eingerichtet, um zu klären, wem dieses Privileg jeweils zuteilwurde. "Manche der Jugendlichen haben die Dienstpläne besser gekannt als die Busfahrer selbst", erklärte er. So habe er auch den 13-Jährigen kennengelernt, der jede Gelegenheit gesucht habe, mit ihm zu sprechen, denn er sei isoliert gewesen und habe keine Freunde gehabt. Ihm gegenüber sei er sehr offensiv aufgetreten und wollte wohl Aufmerksamkeit um jeden Preis. Man habe sich öfter auch über sexuelle Themen unterhalten. Er selbst habe als Jugendlicher erste homosexuelle Erfahrungen gemacht und auch darüber mit dem 13-Jährigen geredet, so der Angeklagte. Offen habe der Junge über seine Neugier und seinen Wunsch gesprochen, sexuelle Praktiken auszuprobieren. "Er hat immer Körperkontakt mit mir gesucht und wollte kuscheln."

Sohn seiner Mieterin missbraucht

Das zweite Opfer, ebenfalls ein 13-Jähriger, kannte der Angeklagte, weil dessen Mutter die Mieterin seiner Eigentumswohnung war. Deren Verhältnis sei sehr schwierig gewesen, die Mutter habe ihn mehrfach gebeten, mit dem Jungen zu reden, weil dieser nicht auf sie höre. Auch hier begann der Intimkontakt mit "Aufklärung" zu homosexuellen Praktiken und mündete in mehrfachen Analverkehr. "Das war völlig verkehrt von mir - dazu steh ich", hatte der 50-Jährige eingeräumt.

Unerfahrenheit ausgenutzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige die sexuelle Unerfahrenheit und Desorientierung des als Nebenkläger auftretenden 14-Jährigen und des damals 13-Jährigen ausgenutzt habe, die Jungen hätten keine autonome Entscheidung treffen können. Den Fall der 15-Jährigen hatte das Gericht wegen Zweifeln an der Erheblichkeit eingestellt. Der Angeklagte sei in vollem Umfang schuldfähig. Ihm wurde sein umfassendes Geständnis und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, positiv angerechnet. Den Opfern steht ein Schmerzensgeldanspruch zu. Wie hoch das ausfällt muss in einem Zivilverfahren geklärt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++

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