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Hitzefrei im Berufsleben und kurze Hosen bei Männern im Büro
Symbolbild O|N / Emely Schrön
15.08.2025 / REGION -
"Gott, diese Hitze - ich schwitze!" Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke sind im Sommer keine Seltenheit. Anders als in der Schule gibt es im Berufsleben jedoch kein automatisches Hitzefrei. Das ist im Büro am Schreibtisch ohne Klimaanlage kaum auszuhalten. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, für sicheren Hitzeschutz am Arbeitsplatz zu sorgen - das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Doch was muss er leisten und ab welcher Temperatur kann man trotzdem nach Hause gehen? OSTHESSEN|NEWS hat recherchiert.
In Büroräumen sollte die Temperatur möglichst nicht über 26 Grad steigen. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern. Dazu gehören etwa das Bereitstellen von Ventilatoren, kalten Getränken, gelockerten Kleidungsvorschriften, Gleitzeitregelungen oder die Nutzung kühlerer Räume.
35 Grad: Arbeiten im Büro nicht mehr zulässig
Erreicht die Raumtemperatur 35 Grad, darf in den Räumen nicht mehr gearbeitet werden (!) - es sei denn, der Arbeitgeber setzt besondere Kühlmaßnahmen ein. Dazu zählen etwa Luftduschen, Wasserschleier, spezielle Hitzeschutzkleidung oder regelmäßige "Entwärmungsphasen". Sind solche Maßnahmen nicht möglich, muss die Arbeit eingestellt werden. Arbeitnehmer dürfen jedoch nicht eigenmächtig gehen, sonst droht eine Abmahnung. Besonderer Schutz für Schwangere und Vorerkrankte
Für Schwangere, stillende Mütter oder Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten strengere Vorgaben. Liegt ein ärztliches Attest vor, muss der Arbeitgeber die vorgeschriebene Maximaltemperatur einhalten oder alternative Kühlmaßnahmen anbieten. Andernfalls ist Hitzefrei möglich.Werden die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes missachtet, kann gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Bei gesundheitlichen Problemen wie Kreislaufbeschwerden dürfen sich Beschäftigte ärztlich krankschreiben lassen - der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.