Hessen zieht Konsequenzen
Keine Steuergelder mehr für Extremisten: Landtag verschärft Verfassungsschutz
Foto: Hessischer Landtag / Hermann Heibel
14.08.2025 / WIESBADEN -
Keine Steuergelder mehr für Extremisten! Der Hessische Landtag will verhindern, dass Verfassungsfeinde im Parlament arbeiten oder öffentliche Mittel erhalten. Künftig sollen Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen in einem mehrstufigen Verfahren überprüft werden - von der Selbstauskunft bis zu Abfragen bei Führungszeugnis, Verfassungsschutz und Landeskriminalamt.
Wer die Selbstauskunft verweigert oder in den Sicherheitsprüfungen als verfassungsfeindlich auffällt, soll nicht beschäftigt werden und keine öffentlichen Mittel erhalten. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) betonte, Parlamente seien ein potenzielles Ziel von Personen, "die abträglich unsere freiheitliche Demokratie beeinträchtigen wollen". Ziel sei es, "dass Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden". Somit wolle man das hessische Parlament stärken und besser gegen Feinde der Demokratie schützen.
Herzkammer der hessischen Demokratie wehrhafter machen
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Ingo Schon betont, dass Parlamente als "Herzkammern der Demokratie" zunehmend Ziel von Verfassungsfeinden seien, die durch Desinformation, Störungen und Unterwanderung das Vertrauen in Institutionen erschüttern wollen. Der Gesetzesvorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann solle den Hessischen Landtag stärken und verhindern, dass Verfassungsfeinde öffentliche Gelder erhalten oder Zugang zu Parlament und Infrastruktur bekommen. Die CDU unterstützt das Vorhaben und will es nach der Sommerpause gemeinsam mit den anderen Fraktionen konkret ausarbeiten.Warum wird eine Anpassung als notwendig erachtet?
Die Beschäftigten der Landtagskanzlei unterliegen als Angehörige des öffentlichen Dienstes einer besonderen Verpflichtung zur Verfassungstreue. Anders verhält es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen: Deren Gehälter werden ebenso aus Steuermitteln gezahlt und sie haben Zugang zu den Gebäuden sowie der Infrastruktur des Landtages. Obwohl insofern gleich in mehrfacher Hinsicht öffentliche Interessen berührt werden, findet eine Überprüfung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch öffentliche Stellen bisher nicht statt. Hier sieht Landtagspräsidentin Astrid Wallmann einen dringenden Handlungsbedarf. Wie soll in dem Gesetzesvorschlag eine Überprüfung der Beschäftigten ausgestaltet sein?
Der Vorschlag zielt darauf ab, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten in einem dreistufigen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob von ihnen ein Risiko für das Parlament ausgeht. Wird dies bejaht, besteht die Möglichkeit, die Person von der Finanzierung auszunehmen.- Schritt 1: Die Beschäftigten der Abgeordneten und Fraktionen erhalten die Gelegenheit, sich auf einem Fragebogen zu etwaigen Vorstrafen oder einer verfassungsfeindlichen Betätigung innerhalb der letzten fünf Jahre zu äußern.
- Schritt 2: Die Landtagskanzlei holt das Führungszeugnis für Behörden ein. Es ist ein Mittel, um die Angaben in der freiwilligen Selbstauskunft zu prüfen und einen möglichen Verdacht zu konkretisieren.
- Schritt 3: Bei bestehendem Anlass ist die Einsichtnahme in Strafurteile sowie die Einholung personenbezogener Auskünfte des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes vorgesehen.
Wie läuft das Verfahren der Überprüfung ab?
Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig, auch werden Gerichtsurteile und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden nicht ohne Einverständnis eingeholt. Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden. Schritt 3 greift nach dem Vorschlag dann, wenn nach den ersten beiden Schritten Zweifel an der parlamentarischen Zuverlässigkeit bestehen. Sollte es dann hinreichende Gründe für den Ausschluss an der Finanzierung geben, wird der Fall im Präsidium abschließend beraten. Im Präsidium sind alle Landtagsfraktionen vertreten. Unterstützung der SPD
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt den Vorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, wenn ein dreistufiges Prüfverfahren eine Gefahr für Parlament oder freiheitlich-demokratische Grundordnung feststellt. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Lisa Gnadl betonte, es müsse ausgeschlossen werden, dass Verfassungsfeinde mit öffentlichen Mitteln bezahlt oder mit Zugang zur IT-Infrastruktur des Landtags ausgestattet werden. Hintergrund sei, dass mit der AfD eine Partei im Landtag vertreten sei, die in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem gilt. Andere Parlamente hätten bereits vergleichbare Regelungen eingeführt. Die SPD will den Vorschlag nach der Sommerpause prüfen und sich mit den demokratischen Fraktionen auf wirksame Schutzmaßnahmen einigen.Unterstützung erhält das Vorhaben auch von Grünen und FDP, die AfD hingegen kritisiert die Pläne als zu tiefen Eingriff in die Freiheit des Mandats. Ein ähnliches Verfahren existiert bereits im Landtag von Rheinland-Pfalz. (ms/pm) +++