Fälle an Osthessens Grenze
Tuberkulose bei Wildtieren: Droht die Seuche jetzt auch in unserer Region?
Foto: Miriam Rommel
07.08.2025 / REGION -
Tuberkulose bei Wild- und Nutztieren – eine Krankheit, die in Deutschland längst als selten gilt, rückt plötzlich wieder in den Fokus und sorgt für Besorgnis unter Jägern, Landwirten und Verbrauchern. Der gefährliche Erreger, der nicht nur Tiere, sondern auch Menschen infizieren kann, wurde kürzlich in der Nähe entdeckt. Die Frage, die sich jetzt stellt: Könnte diese heimtückische Seuche auch unsere Region Osthessen bald bedrohen?
In der thüringischen Rhön haben in diesem Jahr mehrere Fälle von Tuberkulose (TBC) bei Wildtieren für Aufsehen gesorgt. Insgesamt wurden drei Wildschweine und ein Fuchs mit dem Erreger Mycobacterium bovis infiziert – einem Bakterium, das sowohl Wildtiere, Nutztiere als auch Menschen befallen kann. Der erste Fund erfolgte Ende Mai 2025 an einem Wildschwein, woraufhin die zuständigen Behörden im Wartburgkreis ein Wildtiermonitoring gestartet haben, um die Verbreitung der Infektion besser zu verstehen und einzudämmen. Die Behörden gehen davon aus, dass es einen Zusammenhang zwischen den Fällen bei Wildtieren und früheren Tuberkulosefällen in Nutztierbeständen gibt. Die Lage in Thüringen ist damit eine ernste Warnung, die auch für die angrenzenden Regionen, darunter Osthessen, Bedeutung hat.
Die Bedrohung direkt an der Grenze
Doch wie sieht die Situation bei uns in Osthessen aus? Laut Auskunft des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt gibt es bislang keine Anzeichen für Tuberkulose bei Wild- oder Nutztieren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Umgebung. Eine Abfrage im Tierseuchennachrichtensystem für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis heute ergab demnach "keine Meldungen von Tuberkulose in Osthessen."Trotzdem nimmt das Ministerium das Thema sehr ernst und führt bei Wildtieren aus Osthessen, die zur Untersuchung an das Landeslabor Hessen (LHL) geschickt werden, eine pathologische Untersuchung durch, bei der auch gezielt auf Tuberkuloseverdacht geprüft wird. Sind auffällige Anzeichen erkennbar, werden weitere mikrobiologische Tests veranlasst. Dies ist Teil eines stillen Monitorings, das sicherstellen soll, dass ein Ausbruch möglichst früh erkannt wird.
Risiko wird als gering eingeschätzt
Das Risiko einer Ausbreitung aus der Rhön nach Osthessen wird vom Ministerium als "eher gering eingeschätzt". Man betont, dass "die Eintragsursache für die zwei Tuberkulose-Ausbrüche in Tierhaltungen in Thüringen nicht sicher geklärt" ist und dass "Wildtiere eine Rolle spielen können", bislang jedoch "keine Hinweise für das Auftreten der Tuberkulose bei Wildtieren in Osthessen" vorliegen. Meldepflicht für geprüfte Jäger
Die Meldepflicht für Jagdausübungsberechtigte ist klar geregelt. "Gemäß § 27 Abs 2. HJagdG ist verletztes oder erkranktes Wild, das unabhängig von der Jagdzeit erlegt wurde, um es vor Schmerzen oder Leiden zu bewahren oder um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern, von den Jagdausübungsberechtigten der Jagdbehörde innerhalb von 24 Stunden zu melden und auf Verlangen zur Untersuchung vorzulegen." Die Jägerinnen und Jäger sind zudem "in der Jägerprüfung zum Thema Wildkrankheiten und –seuchen geprüft und werden in den Kursen entsprechend darin geschult."Ein enger Austausch mit den thüringischen Behörden findet laut Ministerium statt: "Ein enger Austausch, gerade auch in Bezug auf die Tuberkuloseausbrüche besteht mit der Obersten Veterinärbehörde in Thüringen." Ob Kontakte zu Nachbarlandkreisen wie dem Wartburgkreis in Hessen gepflegt werden, sei nicht bekannt.
Schutzmaßnahmen sollen Ausbreitung stoppen
Bezüglich der Übertragungsgefahr auf Nutztiere oder Menschen weist das Ministerium darauf hin, dass "Tierkörper von erlegten Wildtieren, an denen sich Krankheitsanzeichen zeigen, nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen. Dies wird durch die Jägerinnen und Jäger sichergestellt." Da "bei Wildtieren verschiedene Krankheiten auftreten können, die auch auf den Menschen übertragbar sind, sollte Wildfleisch vor dem Verzehr immer durcherhitzt oder anderen Verfahren, die Erreger sicher abtöten, unterzogen werden." Bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird das Risiko einer Übertragung "als sehr gering eingeschätzt." (Constantin von Butler) +++