Waffengesetz-Verstoß

Pistole im Bettkasten aufbewahrt: Polizistin steht in Fulda vor Gericht

Eine Polizistin steht in Fulda vor Gericht
Symbolfoto: Pixabay

06.08.2025 / FULDA - Eine seit mittlerweile viereinhalb Jahren suspendierte Polizeibeamtin musste sich am Montag wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Fulda verantworten.



Während der Zeit ihrer Suspendierung stand die Polizistin, die in Osthessen tätig war, bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Nachdem ihr zunächst vorgeworfen worden war, einen Zweitjob angenommen zu haben, stand sie diesmal wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz in Verbindung mit einer Dienstvorschrift vor dem Richter.

Dienstwaffe im Bettkaste versteckt - Polizistin vor Gericht

Rückblick: Weil dem Ehemann der Angeklagten der Umgang mit Waffen gerichtlich untersagt worden war, durchsuchte die Polizei im Februar 2021 die gemeinsame Wohnung in Erfurt. Dabei fanden die Beamten die Dienstwaffe der Beamtin – nur mit einer Decke bedeckt – im Bettkasten. "Dass mein Mann eine Waffenaffinität haben soll, ist völlig absurd", kommentierte die Angeklagte.

In einer schriftlichen Einlassung, die ihr Verteidiger Christian Celsen verlas, erklärte die heute 57-Jährige, sie bewahre ihre Dienstwaffe normalerweise in einem Schlüsseltresor auf. Am Morgen der Durchsuchung sei sie bereits angezogen und bereit für den Dienst gewesen und habe die Waffe daher aus dem Tresor entnommen. Aufgrund eines nächtlichen Migräneanfalls habe sie sich dann jedoch kurzfristig entschlossen, ihren Dienst nicht anzutreten.

"Daraufhin hat meine Mandantin die Waffe in den Bettkasten gelegt und unter einer Decke versteckt. Dass das ein Fehler war, ist unbestritten", so Celsen. Zu allem Überfluss sei der bereits bestellte Waffentresor zu diesem Zeitpunkt noch nicht geliefert worden.

Polizistin aus Hessen ist seit viereinhalb Jahren suspendiert

Auf Nachfrage des Gerichts erklärte die Angeklagte, warum sich die Waffe überhaupt in ihrer Wohnung in Erfurt und nicht im Waffenfach der Dienststelle in Fulda befand. Hintergrund sei eine Verordnung des hessischen Innenministeriums. Eine dienstliche Versetzung innerhalb der Region, ein Wohnsitzwechsel nach Erfurt sowie das Ende der Fahrkostenerstattung hätten dazu geführt, dass sie regelmäßig in Uniform mit dem Zug pendelte. "Mit dem darf ich als Beamtin kostenlos fahren. Dafür musste ich allerdings auch meine Dienstwaffe mitführen", sagte sie.

Seit der Suspendierung vor mehr als vier Jahren habe sich das Leben seiner Mandantin grundlegend verändert, erklärte Verteidiger Celsen. "Viereinhalb Jahre suspendiert zu sein heißt nicht, ein ruhiges Leben zu führen und dabei auch noch Geld zu verdienen. Es bedeutet vielmehr, dass ständig das Damoklesschwert einer möglichen Verurteilung oder der Aberkennung der Pensionsansprüche über einem schwebt", so der Anwalt.

Seine Mandantin müsse sich immer wieder rechtfertigen: "Was, du bist Polizistin und arbeitest nicht? Hast du Drogen vertickt? Hast du was geklaut?", seien typische Fragen. Viele frühere Kollegen hätten sich abgewendet, einige sogar den Kontakt abgebrochen, ergänzte die Angeklagte. "Was mir in den vergangenen Jahren passiert ist, kann man kaum in Worte fassen", so die Angeklagte weiter.

Richterin verurteilt Polizistin zu Geldstrafe auf Bewährung

Celsen plädierte angesichts der persönlichen Folgen für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro und diese zur Bewährung auszusetzen. Stephan Müller-Odenwald forderte hingegen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. "Der Angeklagten ist klar nachzuweisen, dass sie die Dienstwaffe entgegen der Vorschriften aufbewahrt hat", sagte er und betonte: "Es handelt sich bei einer Dienstwaffe nicht um ein gewöhnliches Arbeitsmittel. Ausnahmen im Waffenrecht gibt es nur bei Notwehr, Nothilfe oder entschuldigenden Gründen – diese lagen hier nicht vor."

Die Richterin folgte dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft, setzte die Geldstrafe jedoch wie von der Verteidigung beantragt zur Bewährung aus. "Gegen die Angeklagte spricht, dass sie als Polizeibeamtin genau wusste, wie sie ihre Waffe zu verwahren hat. Für sie spricht jedoch, dass sie in den viereinhalb Jahren mit erheblichen persönlichen Folgen und disziplinarischen Verfahren konfrontiert war – und dass die Verjährungsfrist beinahe erreicht ist", hieß es in der Urteilsbegründung. (Max Wenisch) +++

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