Täter paranoid-schizophren

Prozessauftakt: 41-Jähriger sticht mit Küchenmesser auf seine Mutter ein

Der 41-Jährige steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht
Fotos: ci

05.08.2025 / FULDA - Weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit nachts auf seine Mutter eingestochen hat, muss sich ein 41-Jähriger aus Fulda seit Montag vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Tat hatte sich am 19. Januar dieses Jahres in Fulda ereignet. Der Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet und Cannabis konsumiert hatte, soll in der Nacht vom 18. Januar auf den 19. seiner Mutter mit einem 16 cm langen Küchenmesser vier Stichverletzungen am linken Oberarm zugefügt haben. Die Frau musste anschließend wegen ihrer Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt werden.



Seit dem 30. Januar 2025 ist der 41-jährige Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht. Er gab vor Gericht zwar seine Personalien zu Protokoll, wollte sich aber zunächst nicht zum Tatvorwurf äußern. Seine Anwältin stellte eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess in Aussicht.

Laut Staatsanwältin Dr. Christine Seban war der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben in Darmstadt wohnhaft ist, am Tattag bei seiner Mutter in Fulda zu Besuch gewesen. Er übernachtete im Wohnzimmer, während die Mutter im Schlafzimmer nächtigte. Gegen zwei Uhr nachts betrat er plötzlich den Raum, in dem seine Mutter schlief, und beschimpfte sie. "Was machen Sie hier?", habe er gefragt, weil er seine Mutter offenbar nicht erkannte und für eine Fremde hielt. Unvermittelt stach er dann mit dem Küchenmesser auf sie ein und verletzte sie erheblich mit vier Stichen am Oberarm. Auch an Kinn, Lippe und Zähnen verletzte er die Geschädigte. Mit den Worten "Du bleibst hier" verließ er anschließend das Schlafzimmer und legte sich wieder schlafen. Das Opfer konnte sich unbemerkt ins Bad flüchten und rief von dort die Polizei an.

Als er in einem Streifenwagen zur Blutabnahme transportiert werden sollte, löst er unvermittelt seinen Sicherheitsgurt und schlug auf den ihn begleitenden Polizisten ein. Dabei erlitt dieser ein Quetschwunde am Kopf und dessen Brille ging zu Bruch.

Die Staatsanwältin stellte den Antrag, dass der 41-Jährige wegen zu erwartender weiterer rechtswidriger Taten und einer Gefährdung der Allgemeinheit, die von ihm ausgehe, weiterhin in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Die Verhandlung wird am Freitag und 9:30 Uhr fortgesetzt. (ci)+++

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