57 Beschuldigte, darunter viele Jüngere
Ermittlungen wegen Kinderpornografie und Missbrauch auch in Osthessen
Archivfotos: O|N/ Carina Jirsch/Moritz Bindewald/Henrik Schmitt
09.07.2025 / REGION -
59 durchsuchte Wohnungen und Häuser, 9 Beschuldigtenvernehmungen, 460 Sicherstellungen - das ist die vorläufige Bilanz eines großangelegten Einsatzes zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Die Schwerpunktmaßnahme der hessischen Polizei fand in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag, 30. Juni und 4. Juli, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte den Einsatz.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes heißt es am Mittwochvormittag:
Durchsuchungen auch in Fulda, HEF-ROF und MKK
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf sowie Offenbach. Viele junge Tatverdächtige
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geht nicht nur von Erwachsenen aus. Auch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende üben sexuelle Gewalt aus oder zeigen übergriffiges Verhalten. Unabhängig von der tatsächlichen Schuldfähigkeit von jungen Menschen, die im Alter von 14 Jahren beginnt, werden Straftaten, selbst wenn sie von Kleinkindern begangen werden, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Eine Altersgrenze existiert hier nicht.Für das Jahr 2024 wurden in Hessen insgesamt 5.270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie in der PKS registriert. 52,9 Prozent der Tatverdächtigen in diesem Deliktsfeld war jünger als 21 Jahre (16,7 Prozent Kinder, 26,4 Prozent Jugendliche, 9,8 Prozent Heranwachsende). Auch bei den 1.159 in 2024 in der PKS registrierten Fällen von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, bei 35,2 Prozent (10,3 Prozent Kinder, 17 Prozent Jugendliche, 7,9 Prozent Heranwachsende).
Strafrecht bei Minderjährigen
Minderjährige Tatverdächtige handeln teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten. Das Strafrecht unterscheidet allerdings nicht, wer die Inhalte versendet: Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen bzw. sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen.Im Jugendstrafverfahren ist es besonders wichtig, dass eine schnelle Reaktion auf strafrechtlich relevantes Verhalten erfolgt, da der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Ziel ist es, den jungen Menschen das Fehlverhalten vor Augen zu führen, sie zu sensibleren und von der Begehung gleichgelagerter Straftaten abzuhalten. Beim Vorwurf des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten kann daher bei einsichtigen und kooperativen Jugendlichen regelmäßig bereits ein Erziehungsgespräch und die Pflicht zur Löschung der strafrechtlich relevanten Inhalte von den eigenen Geräten ausreichen. Je nach Fallgestaltung können aber auch Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln und schärfere Sanktionen erforderlich werden.