Angeklagter freigesprochen

49-Jähriger kracht in Streifenwagen: War das Martinshorn aus?

Vor zwei Jahren krachte ein 49-Jähriger mit seinem Pkw, in dem auch sein Sohn saß, in einen Streifenwagen. Am Dienstagvormittag musste sich der 49-Jährige vor dem Fuldaer Amtsgericht verantworten.
Archivfotos: O|N/ Nina Seikel

09.07.2025 / FULDA - Der 49-Jährige soll sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben: Vor zwei Jahren crashte er mit seinem Pkw, in dem auch sein Sohn saß, in einen Streifenwagen. Die darin sitzenden Polizeibeamten erlitten Prellungen. Am Dienstagvormittag musste sich der 49-Jährige vor dem Fuldaer Amtsgericht verantworten.



Am 5. Oktober 2023 kam es gegen 17:50 Uhr zu einem Unfall. Der Angeschuldigte soll mit seinem Pkw auf der Bardostraße in Richtung Maberzell gefahren sein und im Kreuzungsbereich fast ungebremst in einen Polizeiwagen gefahren sein, welches Sondersignale benutzt haben soll.

War der Unfall vermeidbar? Hätte der Angeklagte unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt den Unfall verhindern können? Diese Fragen wurden am Dienstagvormittag im Amtsgericht unter Vorsitz des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts, Richter Ulrich Jahn, geklärt.

"Auf keinen Fall schneller als 50 km/h"

"Wir waren an diesem Tag auf dem Weg ins Fitnessstudio", erinnerte sich der Angeklagte. "Ich war auf keinen Fall schneller als 50 km/h unterwegs, weil da geblitzt wird", ergänzte er. Außerdem behauptete er, das Polizeiauto sei ohne Benutzung des Martinshorns auf die Kreuzung gefahren. Der Fahrer des Polizeiautos soll ihm das damals auch am Unfallort gesagt haben.

Um den Unfallhergang rekonstruieren zu können, wurden einige Zeugen, darunter auch der Fahrer des Polizeiwagens befragt. Der 36-jährige Polizist, Fahrer des Streifenwagens, sagte, dass die Fahrt unter Verwendung von Sondersignalen stattfand, da eine Frau in der Fuldaer Innenstadt Suizid angekündigt hatte. Er konnte weder bestätigen noch dementieren, das Martinshorn eingeschaltet zu haben, als er auf die Kreuzung aufgefahren war. Aber: "Ich kann mir nicht erklären, wieso ich es ausgeschaltet haben soll, als wir auf die Kreuzung fuhren."

Der entscheidende Zeuge

Den meisten Zeugen ging es ähnlich. Ob das Martinshorn auch auf der Kreuzung an war, daran könnten sie sich nicht erinnern. Ein - wie sich noch herausstellte, sehr wichtiger - Zeuge war sich sicher, dass das Martinshorn auf der Kreuzung ausgeschaltet war. Er habe sich nämlich in diesem Moment sehr darüber gewundert.

Auf diese entscheidende Aussage berief sich auch der Richter. "Nach der Aussage ist fast sicher, dass das Martinshorn ausgeschaltet war." Der Angeklagte wurde von dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Der Staatsanwalt begründete den Vorschlag, ihn freizusprechen,mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). (kg) +++

X