Verordnung soll Strafen regeln
Gibt es in der Domstadt bald den Trinkwassernotstand?
Symbolbild: Pixabay
24.06.2025 / FULDA - Wird man in der Domstadt bald keine aktiven Wassersprenger mehr sehen? Das steht im Raum, wenn der Trinkwassernotstand ausgerufen wird. Am Montagabend wurde über eine Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notstand in der Wasserversorgung beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung unter Vorsitz von Hans-Dieter Alt hatte das Thema auf der Agenda.
Verstöße sollen mit Strafen sanktioniert werden
Im Falle des Ausrufens eines Trinkwassernotstandes wäre es sinnvoll eine Rechtsgrundlage zu haben, die es erlaubt einen Verstoß gegen die Regeln zu sanktionieren. Dazu könnten Rasensprengen oder Pool-Befüllen gehören. "Wir werden nur dann eine Verbindlichkeit erreichen können, wenn wir auch Sanktionsmaßnahmen haben", sagte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) am Montag im Ausschuss. Einen solchen Fall, in dem tatsächliche Verbote ausgesprochen werden mussten, gab es - nach Erinnerung des Oberbürgermeisters - in den vergangenen zehn Jahren nicht.
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