Verordnung soll Strafen regeln

Gibt es in der Domstadt bald den Trinkwassernotstand?

Wassernotstand in Fulda?
Symbolbild: Pixabay

24.06.2025 / FULDA - Wird man in der Domstadt bald keine aktiven Wassersprenger mehr sehen? Das steht im Raum, wenn der Trinkwassernotstand ausgerufen wird. Am Montagabend wurde über eine Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notstand in der Wasserversorgung beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung unter Vorsitz von Hans-Dieter Alt hatte das Thema auf der Agenda.



Das wichtigste zuerst: Ein Trinkwassernotstand besteht in Fulda derzeit nicht. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass dieser eintritt, müsste die Stadt handeln und verzichtbaren Wasserverbrauch untersagen. Um Verstöße zu sanktionieren, fehlt derzeit die Rechtsgrundlage. Das soll sich nun ändern.

Verstöße sollen mit Strafen sanktioniert werden

Im Falle des Ausrufens eines Trinkwassernotstandes wäre es sinnvoll eine Rechtsgrundlage zu haben, die es erlaubt einen Verstoß gegen die Regeln zu sanktionieren. Dazu könnten Rasensprengen oder Pool-Befüllen gehören. "Wir werden nur dann eine Verbindlichkeit erreichen können, wenn wir auch Sanktionsmaßnahmen haben", sagte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) am Montag im Ausschuss. Einen solchen Fall, in dem tatsächliche Verbote ausgesprochen werden mussten, gab es - nach Erinnerung des Oberbürgermeisters - in den vergangenen zehn Jahren nicht.

"Es ist positiv, dass wir versuchen auf der kommunalen Ebene eine einheitliche Regelung zu haben", so Wingenfeld. Sollte es Verbote geben, würde das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt diese durchsetzen. Ein Notstand besteht derzeit nicht. Die Niederschläge sind in diesem Jahr jedoch so gering, weshalb es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Notstand noch ausgerufen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einstimmig für die Gefahrenabwehrverordnung. Nun geht die Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung. (kg) +++

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