Lockerungen in den Justizvollzugsanstalten

Hessische JVA-Bedienstete dürfen ab Juli Tattoos zeigen

Hessische JVA-Bedienstete dürfen ab Juli ihre Tattoos zeigen.
Archivfoto: ON/Marius Auth

25.06.2025 / REGION - Was bisher den Insassen vorbehalten war, ist ab dem 1. Juli auch für das Personal erlaubt: In hessischen Gefängnissen dürfen Justizvollzugsbeamte künftig sichtbare Tattoos und Brandings tragen. Eine entsprechende Änderung der Dienstkleidungsvorschriften bestätigte das Justizministerium in Wiesbaden.



Justizminister Christian Heinz (CDU) erklärte, man reagiere damit auf eine veränderte gesellschaftliche Realität. "Tattoos sind längst keine Randerscheinung mehr", so der Minister. Die bisherige Regelung sei nicht mehr zeitgemäß gewesen.

Klarer Rahmen für Tätowierungen

Die neue Regelung erlaubt sichtbare Tätowierungen unabhängig von ihrer Größe – allerdings unter klaren Voraussetzungen: Sie müssen politisch neutral und mit den Grundwerten des Grundgesetzes vereinbar sein. Motive, die Gewalt, Krieg oder Sexismus verherrlichen, bleiben verboten. Auch der Zeitpunkt der Änderung ist bewusst gewählt: In der Sommerhitze müssen Mitarbeiter nicht länger auf langärmelige Kleidung zurückgreifen oder Tattoos unter Pflastern verstecken.

Ein Signal an den Nachwuchs

Neben dem praktischen Nutzen verfolgt das Ministerium auch ein strategisches Ziel: Der Justizvollzug soll für junge Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Gerade Quereinsteiger aus der privaten Sicherheitsbranche wurden bisher durch das Tattoo-Verbot abgeschreckt. "Ich erhoffe mir auch einen positiven Effekt für das Werben um Nachwuchs im Justizvollzug", sagte Heinz.

Obwohl die generelle Erlaubnis gilt, liegt die Entscheidung im Einzelfall weiterhin bei den jeweiligen Gefängnisleitungen. Besonders bei sichtbaren Tattoos im Gesichts- oder Halsbereich soll geprüft werden, ob sie mit den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung im Dienst vereinbar sind. (zh) +++

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