"Motive der Täter sind erbärmlich"
Ministerpräsident Rhein fordert härtere Strafen bei Einsatz von K.O.-Tropfen
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23.05.2025 / REGION -
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert härtere Strafen für Verbrechen, bei denen K.O.-Tropfen eingesetzt werden. Diese Substanzen werden häufig verwendet, um Personen, meistens Frauen, wehrlos und willenlos zu machen. Dabei setzen die Täter auf Erinnerungslücken der Opfer und die erschwerte Beweisführung solcher Taten.
Am Freitag wollen die Länder auf Antrag Nordrhein-Westfalens im Bundesrat über einen Gesetzesentwurf zum Thema K.O.-Tropfen diskutieren. Raub und Sexualstrafbestände sollen dem Vorschlag zufolge um das Merkmal der "Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen" ergänzt werden. Damit würde ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Haft für Taten ermöglicht, bei denen das Opfer mit K.O.-Tropfen wehrlos gemacht wurde.
Rhein: "K.O.-Tropfen dürfen kein blinder Fleck im Gesetz sein"
Eine solche Mindeststrafe sei wichtig und angemessen, betonte Boris Rhein. Das Land Hessen unterstütze daher den Gesetzesentwurf. "Als Mann kann man sich kaum vorstellen, was es bedeutet, in eigentlich fröhlicher Stimmung in einem Club beim Tanzen oder in der Kneipe ständig wachsam sein zu müssen und auf das eigene Getränk aufzupassen", ergänzte Rhein. "Das ist inakzeptabel." K.O.-Tropfen seien unsichtbar für die Opfer und schwer nachweisbar für die Strafverfolger. Sie dürften aber kein blinder Fleck in der Gesetzgebung sein.Bundesrat fordert Gesetzesänderung
Hintergrund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin wurde festgestellt, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt gewertet werden kann. Dennoch stuft der BGH die Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches ein. Damit falle das Verabreichen von K.O.-Tropfen derzeit nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.Mehr Schutz für Frauen – härtere Strafen bei K.O.-Tropfen
Zu der Initiative sagte die Abgeordnete der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied des Innen- und Rechtsausschuss, Marie-Sophie Künkel:Eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug für Verbrechen unter Einsatz von K.O.-Tropfen wäre angemessen, deshalb unterstützen wir als CDU-Fraktion im Hessischen Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Wer andere betäubt, um sie zu berauben oder sexuell zu missbrauchen, muss spürbar härter bestraft werden. Der Rechtsstaat darf hier keine Grauzonen dulden." Deshalb findet Künkel die Forderungen des hessischen Ministerpräsidenten, Boris Rhein, vor dem Bundesrat wichtig, "damit eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Raub- und Sexualdelikten unter dem Einsatz von K.O.-Tropfen ermöglicht wird."
Rechtliche Lücke, reale Gefahr
Keine deutschlandweiten Fallzahlen
Laut Bundeskriminalamt (BKA) liegen bislang keine bundesweiten verlässlichen statistischen Aussagen vor zur Verwendung von Substanzen, die unter den Begriff K.O.-Tropfen fallen und zur Begehung von Straftaten verwendet werden. "Dem Bundeskriminalamt ist das Phänomen aber grundsätzlich bekannt", teilte eine Sprecherin mit. (Zehra Hashani) +++