Einschlägig vorbestraft

Fünf Jahre Haft für 23-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Der Angeklagte und sein Verteidiger Artak Gaspar
Fotos: Erik Spiegel

29.04.2025 / FULDA - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seinem eigenen Vater hat das Landgericht Fulda am Dienstag einen 23-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Damit ging die Kammer deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten hinaus. Die Verteidigung, die den folgenschweren Faustschlag des Angeklagten als Reflexhandlung bewertet und dem aggressiven Vater eine Mitschuld gegeben hatte, plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate. Die älteste Schwester des Angeklagten war als Nebenklägerin im Prozess vertreten. Deren Anwältin hatte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts gestellt.


Der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig beschrieb das Familienleben des Elternpaars und ihrer sieben Kinder als problematisch, es habe ein rauer Umgangston geherrscht. Eine der Töchter, die als Zeugin dazu ausgesagt hatte, nannte ihren Vater einen Haustyrannen. Der Verteidiger hatte ausgeführt, dass sein Mandant regelmäßig vom Vater geschlagen wurde, wenn dieser sich schützend gegen ihn und vor seine Mutter gestellt habe. Seit seinem 14. Lebensjahr sei der Angeklagte von seinem Vater mehrfach aus dem Haus geworfen worden, bis er vor drei Jahren endgültig ausgezogen war. Seinem Vater ging er soweit wie möglich aus dem Weg, besuchte die Mutter nur, wenn dieser außer Haus war. Nach seinem Hauptschulabschluss hatte er sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten und arbeitete bis zu seiner Verhaftung in einer Fuldaer Shisha-Bar.

Als ihn sein Vater bei einem Besuch im Juli 2022 nicht in die Wohnung lassen wollte, hatte der Angeklagte randaliert und gegen die Tür geschlagen und getreten. Der Vater hatte Anzeige gegen ihn wegen Beleidigung und Bedrohung erstattet. Daraufhin erhielt der Sohn eine Wegweisungsverfügung und ein Annäherungsverbot.

Am Tattag, dem 30. August 2023, war der Vater morgens beim Arzt gewesen. Nach einem Herzinfarkt waren ihm blutverdünnende Mittel verschrieben worden. Gemeinsam mit seiner Frau und dem zehnjährigen Sohn waren sie auf dem Heimweg, als ihnen zufällig der Angeklagte begegnete. Der Vater habe - wohl in Erwartung einer tätlichen Auseinandersetzung - seine Brille abgesetzt und seinen Sohn angeschrien: "Komm doch her!" Zunächst sei dieser weitergegangen, habe aber aus der Entfernung gerufen, er wolle seiner Mutter etwas sagen. Als diese zu ihm gehen wollte, sei sie vom Vater beschimpft und bedroht worden, er werde sie aus der Wohnung werfen, wenn sie mit dem 23-Jährigen spräche. Daraufhin eskalierte die Situation: Der Sohn schlug dem Vater mit der Faust ins Gesicht, woraufhin dieser umfiel und mit dem Hinterkopf aufs Pflaster knallte. Er erlitt eine Schädelfraktur und Hirnblutungen. Trotz einer sechsstündigen Notoperation fiel er ins Wachkoma und starb ein halbes Jahr später an den Folgen des Sturzes. Zu den tödlichen Folgen hatten auch die blutverdünnenden Medikamente beigetragen, die er einnahm.

Der Sohn hatte in seinem Geständnis den Faustschlag als Reflex bezeichnet. Er sei selbst überrascht gewesen, als der Vater davon umfiel, es sei kein massiver und nur ein einziger Schlag gewesen. Es tue ihm extrem leid, er habe weder vom Herzinfarkt seines Vaters noch von seinen Medikamenten gewusst.

Der Richter begründete das relativ hohe Strafmaß mit den einschlägigen Vorstrafen des 23-Jährigen. Innerhalb der letzten neun Monate vor der Tat habe er einem Opfer einen Kopfstoß verpasst, einem anderen habe er so brutal ins Gesicht geschlagen, dass dieser einen zweifachen Kieferbruch erlitten hatte. Zusätzlich hatte er noch eine Geldstrafe wegen Diebstahls erhalten. Wegen dieser negativen Entwicklung habe das Gericht eine empfindliche Strafe für tat- und schuldangemessen angesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ci)+++










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