Trotz Konsumschub zu Ostern

Warum Händler an Gründonnerstag früher schließen (müssen)

Die Ostertage stehen bevor und wie zur Weihnachtszeit bedeutet das: Händler erleben ihre Kunden im Einkaufsrausch.
Symbolbild: Pixabay

16.04.2025 / REGION - Die Ostertage stehen bevor und wie zur Weihnachtszeit bedeutet das: Händler erleben ihre Kunden im Einkaufsrausch. Der Handel in Hessen rechnet zu Ostern mit feiertagsbezogenen Umsätzen in Höhe von rund 198.000.000 Euro. Eine kaum greifbare Summe.



"Die hessischen Händlerinnen und Händler setzen in diesem wirtschaftlich schwierigen Umfeld auf die Feiertage als Impulsgeber – auf gut besuchte Innenstädte und Stadtteilzentren sowie eine spürbare Belebung der Konsumstimmung", zitiert der Handelsverband Hessen seinen Hauptgeschäftsführer Sven Rohde in einer Pressemitteilung.

Ostern sei nach Weihnachten der zweitwichtigste Konsumanlass in Deutschland – und damit ein bedeutender Umsatzmotor für den hessischen Handel, insbesondere den Lebensmittelbereich. "Auch in diesem Jahr sind unter den beliebtesten Artikeln Lebensmittel wie Schokohasen und Ostereier, aber auch Spielwaren, Blumen und andere Dekoartikel", so Rode weiter.

Regel-Relikt? Hessisches Gesetz zwingt Händler zu früherem Ladenschluss

Wie in jedem Jahr müssen Geschäfte an Gründonnerstag um 20 Uhr ihre Türen für Kundinnen und Kunden schließen. Grund dafür ist eine gesetzliche Regelung in Hessen. "Dieses Relikt der Vergangenheit verstehen weder Kundinnen und Kunden – noch unsere Mitglieder im Handel. Es ist geboten, hier Klarheit zu schaffen und diese Sonderregelung ein für alle Mal abzuschaffen", fordert Rohde den Gesetzgeber auf.

Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Handelsverbandes in Zusammenarbeit mit dem IFH Köln zeigt: In diesem Jahr planen anlässlich des Osterfestes 41 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten, Einkäufe zu tätigen. Deutschlandweit erwartet der Handelsverband Osterumsätze von 2,3 Milliarden Euro. (Moritz Bindewald) +++

Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen.
Foto: Handelsverband Hessen
Über eine Abschaffung der Gründonnerstagsregel müsste der Landtag entscheiden.
Symbolbild: O|N / Hendrik Urbin

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