Innenminister stellt Sofortprogramm vor
So sollen Veranstaltungen in Hessen sicherer werden
Archivfoto: ON/Martin Engel
04.04.2025 / REGION -
Im Hinblick auf die laufende Diskussion über die mögliche Absage von Veranstaltungen hat Hessens Innenminister Roman Poseck heute in Wiesbaden erklärt: "Wir tun alles dafür, auch in Zukunft die sichere Durchführung von Veranstaltungen in Hessen zu ermöglichen. Veranstaltungen, wie beispielsweise Volksfeste, Jubiläen, Wanderungen und Radveranstaltungen, gehören zu unserer Kultur. Sie sind wichtig für das fröhliche und gesellige Zusammensein der Menschen und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft."
Es muss jetzt darum gehen, das grundsätzliche Interesse an der Durchführung von Veranstaltungen und die Belange der Sicherheit in Einklang zu bringen. Dabei kommt es auch auf Augenmaß und Pragmatismus an. Wir wollen ermöglichen und nicht verhindern. Veranstaltungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bedürfen einer individuellen Betrachtung. Für den Frankfurter Weihnachtsmarkt sind andere Sicherheitsmaßnahmen notwendig als für ein Feuerwehrfest in einem kleinen Ort.
"Zur Unterstützung von Kommunen und Veranstaltern haben wir ein Sofortprogramm ,Sicherheit bei Veranstaltungen‘ gestartet."
In Hessen haben in den vergangenen Monaten unzählige Veranstaltungen trotz angespannter Sicherheitslage friedlich und fröhlich stattfinden können. Dies gilt für die Fußball-Europameisterschaft genauso wie für die Weihnachtsmärkte und die Faschingsumzüge. Auch bei diesen Veranstaltungen haben alle Beteiligten gut und eng zusammengearbeitet. Darauf gilt es jetzt aufzubauen und für die bevorstehenden Feste und Veranstaltungen die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen."
Hintergrund zum Förderprogramm
Antragsberechtigt sind ab 1. Mai 2025 Kooperationen hessischer Kommunen. Beschlüsse der Gemeindevertretungen müssen vorliegen. Die Kooperation muss die Erarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzeptes sowie die gemeinsame Beschaffung und Bewirtschaftung der Sicherheitsmaßnahmen umfassen.Ein Antrag setzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Anlage "Sicherheitskonzept" voraus. In dieser sollte die Zusammenarbeit und gemeinsame Unterstützung sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Räume näher definiert und erläutert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass als Fördergrundlage zunächst eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausreichend ist und das ausgearbeitete Sicherheitskonzept nachgereicht wird. Außerdem müssen Einsparungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune) dargestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Beantragung finden sich unter https://beratungszentrum.hessen.de/ oder beratungszentrum@innen.hessen.de. (nia/pm) +++
Archivfoto: ON/Hendrik Urbin
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