Ausgabe im Januar gestartet
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Landkreis hat bereits 500 Karten ausgegeben

Foto: Sebastian Mannert
28.03.2025 / REGION FD - Der Landkreis Fulda hat das Thema Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge mit Nachdruck vorangetrieben und als eine der ersten Gebietskörperschaften in Hessen die Ausgabe der Bezahlkarte an die hier lebenden leistungsberechtigten Asylbewerber und Flüchtlinge weitgehend abgeschlossen. Insgesamt wurden 500 Karten ausgegeben.
Die Bezahlkarte wird im Landkreis Fulda nicht nur an diejenigen ausgegeben, die neu zugewiesen werden, sondern auch an die, die bereits hier leben. Im Januar wurde mit der Ausgabe der Karte begonnen, sodass die Nutzung der ersten Karten bereits zum 1. Februar erfolgt ist. "Die Einführung der Bezahlkarte hat dank der professionellen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachdienst Zuwanderung reibungslos und zügig funktioniert", bilanziert Landrat Bernd Woide. Ende März ist die Kartenausgabe für die bereits hier lebenden berechtigten Leistungsempfänger abgeschlossen, so dass ab April nun alle in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete im Landkreis Fulda, die Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG haben, die Bezahlkarte nutzen können. Personen, die künftig dem Landkreis Fulda zugewiesen werden und die Karte in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten haben, müssen beim Fachdienst Zuwanderung vorstellig werden, um die Karte zu aktivieren.
Die Karte kann ausschließlich in Deutschland genutzt werden
Die Bezahlkarte ist eine Debitkarte ohne Kontobindung, auf der die Sozialleistungen monatlich gutgeschrieben werden. Die Karte ist optisch nicht von einer normalen Kreditkarte zu unterscheiden. Sie kann zum Bezahlen an der Kasse und zum Abheben von Bargeld in begrenzter Höhe genutzt werden. Auch Überweisungen und Lastschrifteinzüge innerhalb Deutschlands werden künftig möglich sein. In bar abgehoben werden können monatlich maximal 50 Euro pro Person sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Karte kann ausschließlich in Deutschland genutzt werden, nicht im Ausland. So sollen Geldzahlungen an Schleuser oder ins Ausland verhindert werden. Zudem wird der Landkreis bei der Verwaltung langfristig entlastet, da durch die Bereitstellung der Bezahlkarte dieAuszahlung von Bargeld durch die Kreiskasse entfällt. Bei illegaler Abwesenheit oder bei Abschiebungen ist zudem eine Sperrung der Leistungen und die Rückbuchung von Restguthaben sofort möglich. (nia/pm) +++