"Verzweifelt wegen Geldsorgen"
Gefesselt und geknebelt: Möbelhaus-Räuber zu fünf Jahren Haft verurteilt
Foto: Marcus Lotz
26.02.2025 / FULDA/BAD HERSFELD -
Weil er im Mai 2024 in ein Möbelhaus in Bad Hersfeld eingebrochen war und bei seiner Suche nach Diebesgut den Geschäftsführer gefesselt, geknebelt und bedroht hatte, ist ein 26-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann sei angesichts seiner Geldsorgen verzweifelt gewesen, befand der Richter.
Über den grundsätzlichen Tatverlauf herrschte sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Verteidigung Einigkeit, was hauptsächlich an dem umfassenden Geständnis des Angeklagten lag. Der 26-Jährige hatte eingeräumt, Ende Mai 2024 in ein Möbelhaus in Bad Hersfeld eingebrochen zu sein.
Geplant war - so sah es auch das Gericht - ein nächtlicher Beutezug durch das leere Gebäude. Über Stunden machte sich der Angeklagte nach dem Einstieg auf die Suche nach Beute, skizzierte der Vorsitzende Richter, Dr. Jörg Weddig, bei seiner Urteilsbegründung die Tat. Mit im Gepäck hatte der junge Mann ein stumpfes Küchenmesser und einen Schraubenzieher - beides als Einbruchswerkzeug. Als Beute packte er unter anderem ein goldfarbenes Tablet, einen Entfernungsmesser und mehrere Tischleuchten ein.
Maskiert im Büro
Im Büro des Geschäftsführers stieß der Angeklagte auf einen Tresor, den er allerdings nicht öffnen konnte. Als gegen 9.30 Uhr der Geschäftsführer das Gebäude betrat, nahm die Tat eine ungeplante Wendung: "Der Angeklagte versteckte und maskierte sich in dem Büro. Als der Geschäftsführer eintrat, sprang er hervor, bedrohte ihn mit dem Messer und forderte von ihm den Schlüssel zum Safe", so Weddig. Diesen bekam er schließlich auch.Verteidigung findet dreieinhalb Jahre angemessen
Während die Staatsanwaltschaft für diese Tat fünfeinhalb Jahre Haft forderte, befand die Verteidigung dreieinhalb Jahre für angemessen. Rechtsanwalt Artak Gaspar argumentierte, es liege ein minderschwerer Fall vor. "Er hatte eine extrem schwere Kindheit. Der Vater schlug die Mutter, die mit den Kindern flüchtete. Mein Mandant selbst wurde von seinem Vater und seiner Oma geschlagen." Die Folge: "Er besitzt eine mangelnde Reife und kann kaum über seine Gefühle sprechen." Mit der Tat habe er "aus einer schweren Krise" mit Schulden und einem Alkoholproblem herauskommen wollen. Der Raub sei nicht geplant gewesen. "Er wollte dort rein, um zu stehlen - nicht, um irgendjemanden zu verletzen."Richter Weddig wertete die Tat hingegen nicht als minderschweren Fall. Als Begründung führte der Richter unter anderem an, dass die Beute "ganz erheblich" gewesen sei. Verschärfend kämen die Gewaltandrohung und das Fesseln und Knebeln des Geschäftsführers hinzu. "Er ist sehr hartnäckig vorgegangen", so der Richter. Der Genuss von rund 200 Millilitern Alkohol kurz vor der Tat falle nicht ins Gewicht, urteilte Weddig. "Durch seinen regelmäßigen Alkoholkonsum wirkte sich das nicht weiter auf ihn aus." Bei der Tat sei der junge Mann "sehr rational und planvoll" vorgegangen und trotz einer vorliegenden Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig.
Mit einer Haftstrafe von fünf Jahren sei das Gericht aber bewusst am unteren Rand des Strafrahmens geblieben, der sich von fünf bis 15 Jahren erstreckt. "Er hat vollumfänglich gestanden und sich nach der Tat derart kooperativ gezeigt, sodass man sagen kann: Besser hätte er sich nicht verhalten können." Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. (Marcus Lotz) +++