Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft

Kriminalitätsphänomen im Jahr 2024: Geldautomatensprengungen

Die Sprengung von Geldautomaten - ein Phänomen, das im vergangenen Jahr Strafverfolgungsbehörden in Hessen und in anderen Bundesländern beschäftigte
Archivfotos(3): O|N/ Henrik Schmitt

23.01.2025 / FRANKFURT AM MAIN - Die Sprengung von Geldautomaten - ein Phänomen, das im vergangenen Jahr Strafverfolgungsbehörden in Hessen und in anderen Bundesländern beschäftigte. International, national und regional agierende Täter und Tätergruppierungen versuchen durch die Sprengung von Geldautomaten an große Mengen Bargeld zu gelangen. Die erbeuteten Geldbeträge werden häufig in den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Weiterverkauf investiert.



Überwiegend gehören die Täter von Geldautomatensprengungen kriminellen Organisationen aus den Niederlanden an. Die in Hessen geführten Ermittlungsverfahren lassen zudem seit Jahren eine steigende Professionalisierung der oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen erkennen. Im Jahr 2024 ist die Anzahl an Geldautomatensprengungen in Hessen erheblich zurückgegangen. OSTHESSEN|NEWS berichtete unter anderem über Vorfälle in Eiterfeld, Hohenroda und Ende des Jahres nochmal in Eiterfeld. Es wurden 24 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst; in 12 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen.

Sachschäden von insgesamt 4,7 Millionen Euro

Demgegenüber wurden im Jahr 2023 noch 61 Fälle festgestellt, wobei es in 40 Fällen zu einer Vollendung der Taten kam. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2024 zu Sachschäden von insgesamt rund 4,7 Millionen Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 740.000 Euro.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - führt hessenweit zentralisierte Ermittlungen wegen der Sprengung von Geldautomaten. Sie arbeitet im Deliktsbereich mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA - BAO effectus) und den hessischen Polizeipräsidien sowie mit ausländischen Ermittlungsbehörden eng und vertrauensvoll zusammen und steht zudem im Austausch mit EUROPOL, um dem gefährlichen Kriminalitätsphänomen nachhaltig entgegenzutreten.

17 Tatverdächtige in Untersuchungs- beziehungsweise Auslieferungshaft

Derzeit befinden sich insgesamt 17 Tatverdächtige in Untersuchungs- beziehungsweise Auslieferungshaft. Ebenfalls insgesamt 17 Personen wurden im Jahr 2024, teilweise bereits rechtskräftig, zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Bei erwachsenen Angeklagten, die kriminellen Organisationen angehören, verhängten hessische Gerichte im letzten Jahr Einzelfreiheitsstrafen von fünf bis sieben Jahren für jede Geldautomatensprengung.

So verurteilte das Landgericht Gießen am 20.12.2024 einen der Führungsköpfe einer auf Geldautomatensprengungen spezialisierten Tätergruppierung wegen der Planung, Vorbereitung, Organisation und Koordination mehrerer Geldautomatensprengungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren.

"Es zeigen sich Erfolge"

Im Frühjahr 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen sechs Angeklagte wegen Sprengungen von Geldautomaten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit der Explosionswirkung einer Geldautomatensprengung. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat im Dezember 2024 begonnen und dauert an.

Der hessische Generalstaatsanwalt Torsten Kunze sagt dazu: "Die Zentralisierung und Intensivierung der Strafverfolgung sowie die verstärkte Prävention im Bankensektor zeigen Erfolge. Wir haben das Kriminalitätsphänomen weiterhin im Blick und arbeiten auch an den bislang nicht aufgeklärten Fällen eng und intensiv mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammen." Neben der Strafverfolgung und der verstärkten nationalen und internationalen Zusammenarbeit, waren auch Präventionsmaßnahmen im Bankensektor, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen, wie Einfärbesysteme, Videoüberwachung und Nebeltechnik von maßgeblicher Bedeutung für den Rückgang der Fallzahlen.

Sprengung birgt regelmäßig eine hohe Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte

Die Sprengung von Geldautomaten birgt regelmäßig eine hohe Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte. Insbesondere die Verwendung von Festsprengstoff macht die Ausführung der Taten besonders gefährlich. Vom Tatort flüchten die Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen, wobei sie zum Teil erhebliche Risiken für die sie verfolgenden Polizeibeamten und andere Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen. In einem Fall war für die Festnahme von drei Beschuldigten auch das Einschreiten eines Zeugen maßgeblich, der die Tat beobachtet hatte und mit seinem Wagen das Fluchtfahrzeug der Täter mehrfach rammte und beschädigte.

In den Täterfahrzeugen werden oftmals neben Festsprengstoff auch mehrere Benzinkanister für das Auftanken in der Fluchtphase mitgeführt, sodass ein Zusammenstoß mit dem Fahrzeug eine erhebliche Explosion herbeiführen kann. Betroffene und Zeugen von Geldautomatensprengungen sollten sich mit Hinweisen direkt und umgehend an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden. Im laufenden Jahr (2025) kam es in Hessen bislang zu einer Geldautomatensprengung, bei der es den Tätern nicht gelang, Bargeld zu entwenden. (mis/pm) +++

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