Trotz hohem Interesse an Bundestagswahl

Kurze Vorbereitung! Gemeinden suchen dringend Wahlhelfer

Ehrenamtliche Wahlhelfer und -helferinnen zählen die Stimmzettel am Wahlabend aus (hier bei der Bürgermeisterwahl in Schenklengsfeld 2023).
Foto: O|N Archiv, Christopher Göbel

21.01.2025 / REGION - Sie gleichen Namen und Adressen ab, geben Stimmzettel aus, helfen bei Fragen weiter und zählen am Ende des Wahltags Stimmen aus: Die ehrenamtlichen Wahlhelfenden sorgen für einen fairen, transparenten und unbeeinflussten Ablauf der Wahlen. Und sie werden zur anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 dringend benötigt.



Kurze Vorbereitungszeit und ein Wahltermin mitten in der Karnevalszeit erschweren den Wahlämtern diesmal die Arbeit. "Wir haben zwar viele Wahlhelfer in unserem Pool, die gerne jedes Mal dabei sind. Aber wir haben keine im Karneval Aktiven angesprochen. Zum Glück haben sich im Vorfeld schon so viele Menschen freiwillig gemeldet, dass wir genügend Freiwillige haben”, erklärt Mirjam Otterbein von der Gemeinde Bad Salzschlirf.

Engagement in den Kommunen meist gut

"Wir haben frühzeitig einen Aufruf in unserem Blättchen veröffentlicht, unsere Planung ist abgeschlossen”, erklärt Frederic Braun, Amtsleiter der Gemeinde Künzell, "Bei der Bundestagswahl gab es viel mehr Interessierte als bei der Europawahl, und wir haben sogar einige 18-jährige in die Wahlteams einteilen können.” Die frühe Berichterstattung und der bereits im November 2024 veröffentlichte Aufruf von OSTHESSEN|NEWS haben laut Aussagen der Gemeinden sehr geholfen.

Peter Kirchner, Bürgermeister der Gemeinde Ehrenberg, gibt am Telefon persönlich Auskunft: "Wir lassen die Wahlteams über die jeweiligen Ortsvorsteher organisieren, das funktioniert immer sehr gut. Aktuell sind alle Teams besetzt. Erstwähler haben wir nicht dabei.” Nach einer kurzen Pause ergänzt er: "Ich sehe aber gerade in unserem Verzeichnis, dass wir tatsächlich recht viele Jüngere im Alter von 20 bis 25 Jahren dabeihaben. Unsere Neulinge nehmen an einer etwa zweistündigen Wahlhelferschulung teil, damit sie sich auch wirklich kompetent fühlen.”

Der Aufruf an willige Wahlhelfende ist zwar im Bürgerportal Bad Hersfeld aktuell noch zu sehen, aber "der Aufruf war sehr erfolgreich, unser Wahlhelfer-Pool ist gut bestückt, und wir sind mit der Planung sehr zufrieden”, erklärt Fabian Claus, Mitarbeiter des Bereichs Wahlen.

Einige Gemeinden brauchen Unterstützung

In Tann ist der Organisationsaufwand diesmal besonders groß, wie Andrea Goldbach, zuständig für den Bereich Wahlen in dem Rhönstädtchen, weiß: "Für die Bürgermeisterwahl am 26. Januar 2025 haben wir genügend Wahlhelfende. Aber für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 fehlen uns noch etwa 30 Ehrenamtliche für die Wahlräume in der Stadt Tann und die Briefwahl. Die zwei Termine – oder bei Stichwahl sogar mehr – in kurzer Abfolge hintereinander sind schwer zu besetzen.” Ortsbeiräte und Fraktionen, die normalerweise das Gros der Wahlhelfenden bilden, sind bereits angeschrieben worden, die Resonanz reicht jedoch nicht aus.

Wahlhelfer oder -helferin werden

Die wichtigsten Fragen rund um die Rechte und Pflichten von Wahlhelfenden erklärt die Bundesregierung auf ihrer Informationsseite für Wahlhelfende, auch das Verwaltungsportal Hessen gibt Auskunft.


Wer darf?

Wahlhelfende und Wahlvorstände werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Wer sich freiwillig meldet, bekommt daraufhin eine schriftliche Einberufung von der zuständigen Gemeindebehörde. Wer wahlberechtigt ist, darf auch Wahlhelfer werden. Die Gemeinden dürfen Wahlhelfende berufen, die Einberufung kann nur aus wichtigen privaten oder beruflichen Gründen abgelehnt werden. Das Recht, Wahlhelfer zu sein, ist also auch eine Pflicht.


Aufgaben

Zu den Aufgaben der Wahlhelfenden gehört es, das Wahllokal vorzubereiten, die Stimmzettel auszugeben und die Wahlteilnahme der Gemeindemitglieder im Wählerverzeichnis zu vermerken. Die Wahlurne wird für den Einwurf der Stimmzettel freigegeben, und Menschen mit Einschränkungen erhalten bei Bedarf Hilfestellung. Das vorläufige Wahlergebnis wird im Rahmen der Schnellmeldung ermittelt und an die Gemeindebehörde weitergeleitet. Auch die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk gehört zu den Aufgaben der Wahlhelfenden.
Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, anschließend findet die Stimmauszählung statt.

Wahlvorsteher, Schriftführer, Beisitzende

Der Wahlvorstand setzt sich für jeden Wahlraum aus einem Vorsteher oder einer Vorsteherin, deren Stellvertreter oder Stellvertreterin sowie drei bis sieben Beisitzenden zusammen. Alle erhalten eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist, aber von den Gemeinden aufgestockt werden darf: Das sogenannte Erfrischungsgeld ist steuerfrei und liegt für Mitglieder der Wahlvorstände bei 25 Euro je Wahltag, für die Vorstehenden bei 35 Euro je Wahltag.

Wahlhelfer gesucht!


Interessierte melden sich bitte bei ihrer jeweiligen Gemeinde!
- Alsfeld: telefonisch unter 06631 182 140 oder –141
- Bebra: telefonisch unter 06622 501 108 oder per Mail an ordnungamt@bebra.de
- Fulda: telefonisch unter 0661 102 3344 oder online
- Hofbieber: telefonisch unter 06657 987 1301 oder per Mail an ordnungsamt@hofbieber.de
- Lauterbach: telefonisch unter 06641 184 188 oder per Mail an verena.reichel@lauterbach-hessen.de
- Petersberg: telefonisch unter 0661 6206-20 oder –64 oder per Mail an wahlen@petersberg.de
- Schlitz: telefonisch unter 06642 970 30 oder –31 oder per Mail an wahlen@schlitz-hessen.de
- Tann: telefonisch unter 06682 9611 17 oder per Mail an a.goldbach@tann-rhoen.de (mbw) +++


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