Durchsuchungen auch in Fulda
Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern - 2.084 Datenträger sichergestellt
Symbolfotos: O|N/ Henrik Schmitt
20.01.2025 / REGION -
85 Durchsuchungen, 14 Vernehmungen, 2.084 Sicherstellungen und ein vollstreckter Haftbefehl: Das ist die vorläufige Bilanz eines großangelegten Einsatzes zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Schwerpunktmaßnahme der hessischen Polizei fand in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag, 13. und 17. Januar, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte den Einsatz.
"Die Bekämpfung ist eines der wichtigsten Aufgaben der hessischen Polizei"
Während des Einsatzes wurde ein Haftbefehl vollstreckt. 14 Beschuldigte mussten die Ermittler im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 2.084 deliktspezifische Gegenstände – darunter Hunderte von Speichermedien – sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt ausgewertet. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Lange Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch
Die strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen, je nach Schwere der Tat, zwischen fünf und 20 Jahren. Diese Fristen beginnen, je nach Tat und Tatzeitpunkt, allerdings erst ab dem vollendeten 18., 21. oder 30. Lebensjahr des Opfers. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit anzeigen. Die hessische Polizei ruft dazu auf, Taten zur Anzeige zu bringen, damit Täter bestraft und so womöglich weitere Straftaten an Kindern und Jugendlichen verhindert werden können.Hintergrund FOKUS
Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die hessische Polizei mit rund 300 Mitarbeitern, darunter knapp 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eingerichtet. (js/pm)+++