Unscheinbar und doch gefährlich
Mangelhaft: Ein Fall von nicht ordnungsgemäß gesicherter Fracht
Foto: Polizeipräsidium Osthessen
18.01.2025 / KIRCHHEIM -
Sicherheit des Fahrzeugs als auch Schutz anderer Verkehrsteilnehmer - genau dafür sorgt die ordnungsgemäße Sicherung von Ladung. Sie ist eine der grundlegenden Vorschriften im Straßenverkehr.
Ein Vorfall, bei dem ein polnischer Lkw zusammen mit einem Anhänger unterwegs war, verdeutlicht die potenziellen Gefahren, die durch eine nicht sachgemäße Ladungssicherung entstehen können. Der Anhänger transportierte eine Fracht, die bereits während der Fahrt verrutscht war.
Ladungssicherung so mangelhaft, dass sich Container bewegte
Eine Streife der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld wurde am Dienstag auf der A7, im Bereich des Kirchheimer Dreieckes, auf den polnischen Lastzug aufmerksam. Das Zugfahrzeug, ein Lkw der Marke IVECO mit einer zulässigen Gesamtmasse von dreieinhalb Tonnen, war mit einem Pkw beladen. Der Anhänger, ebenfalls mit einer zulässigen Gesamtmasse von dreieinhalb Tonnen, mit einem Container. Wie die Beamten vor Ort schnell feststellten, war die Ladungssicherung des über zwei Tonnen schweren Containers derart mangelhaft, dass sich dieser bereits durch die Fahrbewegungen auf der Ladefläche bewegt hatte. Sichtbare Kratzspuren der Bewegung waren sowohl am Anhänger, als auch an den zur Unterlage verwendeten Hölzern zu erkennen. Im Einzelnen wurden Zurrmittel in ungenügender Anzahl und Beschaffenheit zur Ladungssicherung verwandt. Unterlagen zur Erhöhung des Reibwertes waren nicht vorhanden. Ebenfalls bewerteten die Spezialisten die zur Unterlage verwendeten, kippgefährdeten und lediglich lose übereinander gelegten Kanthölzer als höchst kritisch.
Nutzlast des Lkws überlastet
Zudem stellten die Beamten vor Ort fest, dass durch die Beladung die Nutzlast des Lkws über eine halbe Tonne überschritten wurde und der Fahrer seinen digitalen Fahrtenschreiber, der Fahr-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten lückenlos dokumentiert, nicht nutzte. Weiterhin fehlte die EU-Transportlizenz. Der 25-Jährige durfte seine Fahrt erst vorsetzen, als die festgestellten Mängel behoben und sein Gefährt wieder verkehrssicher war.