Luftfahrtamt der Bundeswehr klärt auf

Kampfjets vom Typ "Tornado" zogen am Montag über Osthessen

Kampfflugzeug der Bundeswehr vom Typ TORNADO.
Symbolfoto: Pixabay

20.11.2024 / HÜNFELD - Tornados ziehen über Hünfeld. Nein, hier ist nicht die Rede vom Luftwirbel. Am Dienstagvormittag erhielt unsere OSTHESSEN|NEWS-Redaktion eine Leser-Anfrage bezüglich zweier Kampfjets, welche wohl beide am Montag gegen 19:50 Uhr über Hünfeld "in kurzen Abständen hintereinander" geflogen sind. O|N hat beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nachgehakt.



Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr bestätigt auf Nachfrage: "Die Auswertung der Radardaten vom 18. November 2024 zeigt um 19:56 Uhr und um 19:59 Uhr Ortszeit jeweils ein Kampfflugzeug der Bundeswehr vom Typ TORNADO, welche im Rahmen der Aus- und Weiterbildung auch im Bereich Hünfeld geflogen sind. Die Geschwindigkeit betrug 431 Knoten (ca. 798 km/h) sowie 441 Knoten (ca. 817 km/h) und beide Kampfflugzeuge kamen vom Taktischen Luftwaffengeschwader (TaktLwG) 31 'Boelcke' aus Nörvenich." Zudem wird erklärt, dass die Kampfflugzeuge sich dabei in Höhen von 3.282 Fuß und 3.202 Fuß (ca. 1.000 Meter und 976 Meter) über Grund befanden. "Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der durchgeführte Flugbetrieb unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen."

Mindesthöhe und Richtlinien

Weiterhin heißt es: "Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1.000 Fuß (ca. 300 Meter) über Grund. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 Meter) über Grund reduziert werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material." (ms) +++

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